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22-Jähriger kam aber mit einer Ermahnung davon Prügelei holt Kalbenser ein

Von Ilka Marten 27.06.2014, 03:17

Gardelegen/Kalbe l Eine Diskoprügelei im Dezember 2012 holte einen 22-Jährigen aus dem Raum Kalbe kürzlich wieder ein. Gemeinsam mit drei anderen jungen Männern aus dem Bereich Klötze soll der Kalbenser vier - ebenfalls angetrunkene - Männer vor dem Salzwedeler Speicher nach einer Diskonacht morgens gegen 5 Uhr geschlagen haben (Volksstimme berichtete).

Gegen zwei der vier Angeklagten war das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt worden, ein anderer schrammte - in Verbindung mit anderen Taten - nur knapp am Gefängnis vorbei. Sichtlich nervös saß nun der 22-Jährige das zweite Mal vor dem Jugendschöffengericht. "Sie sind noch einer der Wenigen, der alles recht klar dargestellt hat", sagte Richter Bormann. Der Kalbenser soll einen Salzwedeler mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, so dass dieser eine Beule davon trug, Schmerzen im Gesicht und eine aufgeplatzte Lippe. In den Verhandlungen tauchte bei den Zeugenaussagen mehrfach die klare Beschreibung der Bekleidung des Kalbensers auf. Dass alle getrunken hätten, bestritt der Angeklagte nicht. Allerdings schilderte er, dass er gemeinsam mit seinem Kumpel einem Salzwedeler, der zu Boden gegangen war, sogar aufgeholfen habe. "Ich war der Meinung, dass ich keinen geschlagen hätte, sonst hätte ich das gesagt. Aber was soll ich sagen, wenn zwei sagen, dass ich das gemacht habe?", fragte der Mann. Er wollte vor allem eine Ende des Prozesses. Sichtlich angeschlagen fügte er hinzu: "Ich nehme das alles so hin. Ich will einfach arbeiten und abends wieder schlafen können, das belastet mich hier sehr." Bormann entgegnete: "Da gehören Sie hier zu den seltenen Ausnahmen, die das dann auch noch sagen." Auch die Jugendgerichtshelferin schilderte, dass den Angeklagten die Verhandlung sehr beschäftige. Er sei schon im Vorfeld sehr nervös gewesen, "und alleine hätte er die Körperverletzung niemals begangen".

Ganz gerichtsunerfahren war der Kalbenser jedoch nicht, denn 2013 war er wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden. Am Ende stellte das Schöffengericht das Verfahren nach einer Ermahnung ein. Bormann: "Das war`s. Beim nächsten Mal nicht nur gaffen, sondern helfen." Er sei sich sicher, dass der Angeklagte bei der Prügelei aktiv gewesen sei, so der Richter.