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Zwei junge Männer vom Jugendschöffengericht verurteilt / Mit Markierungsspray Gebäude und Autos besprüht Auf wochenlanger Diebestour in Kalbe

Von Ilka Marten 23.07.2014, 03:16

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, wurde gestern ein 24-Jähriger wegen mehrfachen schweren Diebstahls verurteilt. Der 20 Jahre alte Mitangeklagte kam vorerst mit einem Schuldspruch davon.

Gardelegen l Die lange Bearbeitungszeit der Justiz war für die Angeklagten gestern ein Segen. Denn so kam ein 20-Jähriger aus dem Raum Gardelegen vorläufig um eine Jugendstrafe und ein 24 Jahre alte Kalbenser ums Gefängnis herum. Die beiden jungen Männer mussten sich für eine Diebstahlserie und Schmierereien verantworten, die sie von Juli bis Oktober 2012 in Kalbe begingen.

Die Staatsanwaltschaft legte Mario* (20) satte 21 Straftaten zur Last, Robert* (24) 13. Fast alle Einbrüche hatten die jungen Männer zu zweit begangen. Das Diebesgut lagerten sie in einer Scheune in Neuendorf am Damm. Richter Axel Bormann sagte kopfschüttelnd: "Das haben Sie doch alles gar nicht gebraucht. Das war originalverpackt und konnte zurückgegeben werden."

Der Diebeszug der Freunde begann im Juli 2012 in einer Kalbenser Gartenlaube. Einen Koffergrill, eine Musikanlage und Seesäcke nahmen sie mit. Vier Wochen später brachen sie beim Warenhandel-Betrieb in Kalbe ein. Das Diebesgut: zwei Kornschaufeln, zwei Mistgabeln, Zaunband, Isolatoren, eine Wärmelampe für Tiere, drei Akkus für Weidezaungeräte. Das Schloss hatten sie mit Schraubendrehern zusammen aufgebrochen.

Während sie das Diebesgut in einem benachbarten Gebäude versteckten, um es später abzuholen, steckten sie noch vier Spraydosen mit Markierungsfarbe für Tiere ein. Und dann begann ihr nächtlicher Sprühstreifzug durch Kalbe. Von Lagerhallen am Petersberg, wo sie quer über Fenster und Tore sprühten, einen Briefkasten und Verkehrszeichen verunstalteten, Metallzaunfelder und Pfosten mit Farbe versahen, ging es weiter zur Wernstedter Straße, wo zwei Verkehrszeichen herhalten mussten. Mario: "Während wir mit den Rädern gefahren sind, haben wir losgesprüht." Warum, das konnten sie gestern nicht sagen. Mario hatte eine Dose mit blauer Farbe in der Hand, Robert sprühte pink. Auf einem Fußweg verewigte sich Mario mit einem Hakenkreuz, weswegen er sich gestern zusätzlich wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten musste. In der Straße der Freundschaft waren drei Autos an der Reihe, in der Straße der Einheit eine Haustür und ein Klingelschild (Mario: "Da wohnt meine Ex-Freundin.")

Im September ging es weiter mit drei Garageneinbrüchen. Aus einem in einer Garage abgestellten Wohnwagen stahlen sie einen Flachbildfernseher, DVD-Player, Receiver und Küchenutensilien. Die Geräte nahmen sie mit in die Wohnung von Robert. Es war das einzige Diebesgut, was sie für sich verwendet hatten. Aus den zwei anderen Garagen entwendeten sie Angelutensilien, einen Feldstecher, einen Bootszündschlüssel und Silikontuben. Wenige Tage später klauten sie aus einer Gartenlaube einen großen Flachbildfernseher, den trugen sie zu Fuß nach Hause.

"Wir haben das nur mitgenommen, um es zu haben, um es zu besitzen."

Angeklagter Mario (20)*

Auf einem Parkplatz entwendeten sie aus zwei unverschlossenen Transportern 24 Flaschen Wein sowie zwei gefüllte 20-Liter-Benzinkanister, alles mit dem Fahrrad. "Sie haben sich doch abgeschleppt damit. Wie haben Sie denn das alles transportiert?", so Bormann. Alle 24 Weinflaschen fand die Polizei später unversehrt in der Diebesgut-Scheune. "So etwas wie mit Ihnen passiert einem als Richter nicht oft", so Bormann.

Robert begründete die Diebstähle mit Langeweile, Mario sagte: "Wir haben das nur mitgenommen, um es zu haben, um es zu besitzen." Dabei ging es gerade für den 24-jährigen Robert um alles, er stand zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung, weil er 2011 wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einem Jahr und sechs Monaten Jugendstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt worden war. Hinzu kamen eine Geldstrafe für Fahren ohne Führerschein und mehre eingestellte Diebstahlsverfahren.

Auch der 20-jährige Mario ist kein unbeschriebenes Blatt: Er hat bereits zwei Jugendarrestaufenthalte ("Da will ich nicht noch einmal hin") wegen mehrfachen schweren Diebstahls hinter sich und Arbeitsstunden absolviert. "Ganz schön heftig", so Bormann.

Doch inzwischen sind die Straftaten zwei Jahre her, und beide Männer, die große schulische Probleme hatten und als nicht ausbildungsfähig gelten, arbeiten in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Robert schon seit mehr als einem Jahr.

Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe erhielt Robert für die Diebstahltaten (die Verfahren wegen Sachbeschädigungen waren eingestellt worden). Bormann verdeutlichte: "Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren vor sich hindümpeln lassen. Wenn die Anklage kurzfristiger gekommen wäre, wäre es nichts mit der Bewährung geworden. Arbeiten Sie ordentlich weiter, und machen Sie keinen Blödsinn. Denn sonst sind Sie für mehr als drei Jahre im Gefängnis."

Die vergangenen zwei straffreien Jahre halfen auch Mario, denn sonst hätte er mit Sicherheit eine Jugendstrafe kassiert. So stellte das Jugendschöffengericht nur die Schuld für die Taten fest. Eine endgültige Entscheidung fällt nach einem Jahr Bewährungszeit.

(*Name von der Redaktion geändert)