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Frau attackierte im Vollrausch schwangere Krankenschwester / Berufungsverfahren in Stendal 900 Euro für Tritt in den Unterleib

Von Wolfgang Biermann 01.08.2014, 01:14

Mit 3,63 Promille Alkohol im Blut hatte eine 48-jährige Gardelegerin bei einer Notversorgung im Altmark-Klinikum eine Krankenschwester in den Unterleib getreten. Sie wurde gestern im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Stendal zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.

Stendal l Weil sie im alkoholisierten Zustand (3,63 Promille) eine schwangere Krankenschwester im Gardeleger Altmark-Klinikum in den Unterleib getreten hat, ist eine 48 Jahre alte Frau aus Gardelegen am Donnerstag vom Landgericht Stendal zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro (900 Euro) und zur Zahlung von 800 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Damit revidierte die Berufungskammer unter Vorsitz von Richterin Gudrun Gießelmann-Goetze ein am 27. Februar ergangenes Urteil des Amtsgerichtes Gardelegen. Der Strafrichter dort hatte die wegen zweier Trunkenheitsdelikte - Radfahren unter Alkohol - schon im Jahr 2013 mit dem Gesetz in Konflikt geratene Frau wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung und Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro verurteilt (wir berichteten).

Gegen das Amtsgerichtsurteil war die Angeklagte in Berufung gegangen. Richterin Gießelmann-Goetze gab gleich zum Prozessbeginn einen Ausblick auf dessen möglichen Ausgang. Demnach sei ein Freispruch nicht zu erwarten. Aber: "Eine Strafe ohne Bewährung scheint unangemessen." Überhaupt äußerte die Vorsitzende Richterin "Zweifel an einer Freiheitsstrafe" - Geständnis und Reue vorausgesetzt. Die Angeklagte beschränkte die Berufung daraufhin auf das Strafmaß. Damit verkürzte sie den Prozess erheblich. Weil der Sachverhalt als solches somit feststand, mussten keine Zeugen aussagen. Und auch der Magdeburger Rechtsmediziner Dr. Werner Kuchheuser konnte das Landgericht verlassen, ohne sein Gutachten zur Schuldfähigkeit erstattet zu haben.

Die Angeklagte gab an, große Erinnerungslücken zu haben, stritt den Tritt gegen die Krankenschwester aber nicht ab. Bei der Verhandlung im Gardeleger Amtsgericht habe sie sich bei ihr dafür entschuldigt.

Sie habe am 6. September vorigen Jahres ab etwa 14Uhr in einer Kneipe Bier und Schnaps konsumiert. Wie viel, wisse sie nicht mehr, so die Angeklagte. Später habe sie das Lokal gewechselt. Dort sei sie gestürzt und habe sich eine blutende Kopfplatzwunde zugezogen. Daraufhin kam sie per Rettungswagen nach 23 Uhr ins Altmark-Klinikum und wurde notversorgt.

Zurück blieb eine noch heute sichtbare Narbe. Zur Beobachtung sollte sie danach noch einige Zeit im Krankenhaus bleiben. Das wollte sie aber nicht. Als zwei Schwestern sie beruhigen wollten, wurden sie von der Angeklagten übelst beschimpft. Eine damals 28-jährige, schwangere Krankenschwester bekam zudem einen Tritt in den Unterleib. Zum Glück folgenlos, das ergab eine ärztliche Untersuchung. Wegen der Geburt ihres Kindes konnte sie gestern nicht zum Prozess kommen, gab das Gericht bekannt.

Nach ihren persönlichen Verhältnissen befragt, sagte die Angeklagte, dass sie "nicht mehr so viel" trinke wie im Tatzeitraum. Eine Therapie habe sie aber nicht gemacht. Bis Mai 2013 hatte sie nach eigener Auskunft Arbeit. Heute lebe sie von Hartz IV.

"Die Tat kann mit einer Geldstrafe ihr Bewenden haben."

Richterin Gießelmann-Goetze

"Die Tat kann mit einer Geldstrafe ihr Bewenden haben", begründete Richterin Gießelmann-Goetze das Urteil, mit dem das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt war. Und 800 Euro würden als Schmerzensgeld ausreichen: "Mehr ist nicht gerechtfertigt." So bald kann die Krankenschwester aber nicht mit Geld rechnen, denn die Angeklagte muss erst noch die Geldstrafen wegen Trunkenheit im Verkehr abzahlen. Sie könne die Altstrafen auch abarbeiten, schlug die Staatsanwaltschaft als Alternative vor.