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49-Jähriger aus Gardelegen wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht Hundehalter schlägt mit der Leine zu

Von Donald Lyko 13.08.2014, 03:15

Wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein 49-jähriger Gardeleger am Dienstag vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er soll einen Mann mit einer Hundeleine geschlagen und verletzt haben.

Gardelegen l Eine neue Erfahrung war es für Werner S.* nicht, als er gestern Morgen auf dem Stuhl für den Anklagten Platz nahm. Seit 1983 war er immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten, hatte mehrere Haftstrafen abgesessen. Das Bundeszentralregister listet für ihn Diebstähle, vorsätzliche und gefährliche Körperverletzungen auf - alles gleich mehrfach. Zuletzt saß Werner S. im Jahr 2004 auf der Anklagebank, wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Strafrichter Axel Bormann verurteilte den Gardeleger damals zu einer Haftstrafe, die für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Zeit habe er genutzt, um vom Alkohol wegzukommen, darum sei er am Tattag trocken gewesen, erzählte der 49-Jährige gestern und bedankte sich gewissermaßen bei Richter Bormann. Der fragte: "Und jetzt sind Sie ein Braver geworden?" Angeklagter: "Sie haben mir doch die Chance gegeben." Richter: "Und jetzt sitzen Sie wieder hier."

Und warum? Wegen eines Vorfalles am 14. Februar dieses Jahres. Werner S., der derzeit in einer Obdachlosenunterkunft wohnt, war mit seinem Riesenschnauzer in seinem Garten am Langförder Weg. Als er das Tier unangeleint auf dem Weg laufen ließ, rief ein Gartennachbar ihm zu, er möge den Hund anleinen. Daraufhin brachte der Angeklagte den Riesenschnauzer zurück zum Garten und ging hinüber zum Nachbarn. Während der folgenden Auseinandersetzung schlug Werner S. mit der Leine, an der zwei Karabiner und zwei Ringe waren, auf sein Gegenüber ein. Das 44-jährige Opfer wurde am Kopf verletzt, zudem öffnete sich eine frische Operationswunde am linken Bein.

So wird der Fall in der Anklage geschildert, so stellte es der Angegriffene dar, und so sah es am Ende auch der Strafrichter. Nur der Angeklagte blieb bei seiner Version: Der, dass er ohne Leine rübergegangen sei, nur um den Nachbarn zu fragen, "ob er Probleme habe. Dann ist er mir ans Schlafittchen gegangen. Ich bin doch nicht verrückt und lege mich mit so einem Riesen an", sagte der Angeklagte. Der Geschädigte ist 1,95 Meter groß und etwa 135 Kilogramm schwer. Ein Fakt, der Staatsanwaltschaft und Richter darin bestärkten, der Schilderung des Opfers Glauben zu schenken. Der hatte verneint, den Angeklagten angriffen zu haben, er habe ihn nur auf Abstand gehalten.

Staatsanwaltschaft fordert achtmonatige Haftstrafe

"Sie gingen hinüber, um Streit zu haben, um zu zeigen, wer das Sagen hat", fasste Strafrichter Axel Bormann in der Urteilsbegründung das Agieren des Angeklagten zusammen. Der sei - vom Angegriffenen auf Abstand gehalten - wütend geworden und habe mit der Leine zugeschlagen. Bormann: "Es war eine vollständig sinnlose Körperverletzung, offensichtlich ist Ihnen der Kragen geplatzt." Am Ende hätte es auch schlimmer kommen und das Opfer am Auge verletzt werden können, machte Bormann dem Angeklagten klar, der dem Richter mehrfach ins Wort fiel.

Für die gefährliche Körperverletzung forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung. Richter Axel Bormann blieb mit sechs Monaten im Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Weil die bisherigen Taten schon länger zurückliegen, setzte er die Haftstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Zudem muss der Hartz-IV-Empfänger in drei Raten insgesamt 150 Euro an den Tierschutzverein Gardelegen/Kalbe zahlen. "Ich räume Ihnen gern wieder eine Chance ein", verabschiedete Bormann den Angeklagten.

Ausgespochen haben sich die beiden Gartennachbarn übrigens noch nicht. Werner S.: "Mein Hund läuft mittlerweile angeleint, das kann ich beweisen." Das Opfer: "Ich rege mich nicht mehr darüber auf."

(* Name geändert)