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Jugendgerichtsverfahren endet vorerst mit Auflage für 20-jährigen Angeklagten Gardeleger gesteht Drogenkonsum

Von Anke Kohl 24.09.2014, 03:04

Mit der Auflage zur kostenpflichtigen Teilnahme an einer Nachschulung im Verkehrsunterricht und einer eindringlichen Warnung endete gestern das Verfahren gegen einen jungen Gardeleger wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Gardelegen l Ein aufrichtiges "Na, das ist ja schön, dass Sie das zugeben", bekam der Angeklagte gestern von Richter Axel Bormann zu hören, nachdem er zugestimmt hatte, dass die gegen ihn erhobene Anklage gerechtfertig sei. "Führen eines Fahrzeuges unter Einfluss von Drogen sowie Besitz von Drogen in geringfügiger Menge" hatte die Staatsanwältin zuvor verlesen.

Demnach war der 20-jährige Gardeleger in einer Nacht im Mai 2014 von der Polizei angehalten und kontrolliert worden. Wobei die Polizisten aufgrund der erweiterten Pupillen des jungen Mannes den Verdacht des Drogenkonsums hegten. Das jedoch bestritt der er und lehnte den freiwilligen Drogentest sowie eine freiwillige Blutentnahme ab. Die Durchsuchung des Pkw ließ er jedoch zu, und dabei fanden die Beamten rund 1,5 Gramm Marihuana. "Meiner Meinung nach waren es aber nur 0,3 Gramm", warf der Beklagte ein. Für das Strafmaß sei das in diesem Fall nicht relevant, antwortete Richter Bormann daraufhin: "Aber warum haben Sie überhaupt erlaubt, dass das Auto durchsucht werden darf, nachdem Sie doch zuvor alles andere abgelehnt hatten?" Er habe sich durch die vier Beamten, von denen einer permanent auf ihn eingeredet habe, eingeschüchtert gefühlt, sagte der 20-Jährige, der sich derzeit in Ausbildung zum Sozialassistenten befindet. Diese Feststellung wiederum provozierte den Richter zur Aussage: "Sie bestätigen doch wieder mal meine Vorurteile. Alle Sozialassistenten kiffen." Dass wiederum rief die Anwältin des Beklagten auf den Plan: "Genau hierfangen bei mir die Bauchschmerzen an." Was Axel Bormann zu der Bemerkung veranlasste: "Wenn Sie Bauchschmerzen haben, dann gehen Sie zum Arzt."

Weshalb er überhaupt mitten in der Nacht mit dem Auto unterwegs gewesen sei, welche Mengen an Drogen er so täglich konsumiere, und ob er vielleicht die Erlaubnis dazu habe, wollte Richter Bormann weiter wissen. "Denn das gibt es ja auch schon, dass man aus medizinisch-therapeutischen Gründen Drogen bei sich führen und einnehmen darf." Nein, er sei nicht im Besitz einer solchen Erlaubnis, schwieg aber zur Menge seines Drogenkonsums. Lediglich ein Achselzucken und ein gesenkter Blick zeugten wohl von Reue.

Doch Bormann ließ nicht locker, verlas das Gutachten des Labores mit den festgestellten Blutwerten - eine kleine Liste. Denn eine Blutentnahme war nach dem Auffinden des Marihuana-Tütchens angeordnet worden.

Die Art und Weise der Beweismittelfeststellung und -sicherung durch die Polizei stellte die Anwältin des Angeklagten in Frage. Recht rüde und ohne richterliche oder staatsanwaltliche Einbeziehung in das Verfahren hätten die Beamten agiert.

Richter Bormann hingegen sah "keine Probleme, die Beweismittel zu verwenden. Und wenn, dann stellen Sie bitte einen Beweisantrag, dass wir den Polizisten vorladen und befragen können." Davon nahm die Vertreterin der Anklage Abstand, und das Verfahren wurde fortgesetzt.

Nachdem die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe dem Angeklagten eine recht positive Prognose und ein verantwortungsvolles Elternhaus bescheinigt hatte, schlug Richter Bormann die vorläufige Einstellung des Verfahrensgegen Auflagen vor.

Zehn Stunden Nachschulung für Verkehrsteilnehmer hat der Angeklagte bis Mitte Dezember nachzuweisen. Dann gilt das Verfahren gegen ihn als eingestellt. "Aber ich verspreche Ihnen, das ist die letzte Eintragung in Ihrem Strafregister, die so endet. Wenn wir uns das nächste Mal in diesem Gerichtssaal sehen und Sie der Auflage nicht nachgekommen sind, dann gibt es eher eine Verurteilung als einen Freispruch."