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Geldstrafe für Unfallfahrer Im Vollrausch in den Vorgarten

Von Ilka Marten 06.12.2014, 02:08

Es war ein Feiertag, der ihn noch viel Geld kosten wird. Ein 29-Jähriger wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässigen Vollrausches verurteilt.

Gardelegen l Es war ein spektakulärer Unfall am 1. Mai, der in Vorgärten der Miesterhorster Bahnhofstraße mit drei verletzten Personen und einem Audi A6 mit Totalschaden endete. Für den Fahrer, einen 29-jährigen Altmärker, war es das teure Ende eines Feiertages mit zu viel Alkohol. Wegen fahrlässigen Vollrausches wurde der Mann vom Gardeleger Amtsgericht am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 1750 Euro verurteilt.

Beim Fußballturnier auf dem Sportplatz stand der Altmärker an dem Tag am Zapfhahn. Ab 15 Uhr trank er mit. "Zwei Bier und dann noch Jägermeister", berichtete der Angeklagte. Von der Fahrt nach Hause, zurück zum Sportplatz, dem Unfall gegen 19.55 Uhr und der Fahrt ins Krankenhaus wisse er nichts mehr. Die Blutprobe von 22 Uhr ergab einen Wert von 1,82 Promille Alkohol.

Doch trotz des Wertes wollte Amtsrichter Axel Bormann dem Angeklagten nicht so ganz glauben, dass er sich wirklich an nichts erinnern könne. Denn bei der Untersuchung in der Klinik notierte der Arzt: "Denkablauf geordnet, Gang sicher, leicht unter Alkoholeinfluss stehend." Im Krankenhaus hatte er laut Aktenlage der Polizei gesagt, dass er gefahren sei. Genau dieser Punkt war bei der Verhandlung strittig. Der Angeklagte: "Ich weiß nichts von dem Unfall, im Suffkopp war das vielleicht so, dass ich das gesagt habe."

Als Fahrer in Frage gekommen wäre auch ein 27-Jähriger, ein Freund des Angeklagten, der - offensichtlich ebenfalls stark alkoholisiert - auf dem Beifahrersitz saß.

"Wir hätten hier auch wegen fahrlässiger Tötung sitzen können."

Staatsanwältin

Für Aufklärung sorgte die dritte Mitfahrerin. Die 20-Jährige, die ein Schleudertrauma und Prellungen erlitten hatte, sagte aus, dass der Angeklagte am Steuer seines Audis saß: "Wir wollten Zigaretten holen." Die junge Frau setzte sich auf den Rücksitz.

Beim Unfall auf der Rückfahrt zum Sportplatz drehte sich der Audi auf der Bahnhofstraße mehrfach um die eigene Achse, knallte gegen eine Laterne, einen Straßenbaum und ein Verkehrszeichen, ehe er in einem Vorgarten stehen blieb. Alle Airbags im Pkw hatten sich geöffnet, Anwohner halfen den Verletzten aus dem Auto.

"Wir hätten hier auch wegen zweifacher fahrlässiger Tötung sitzen können. Ich hoffe, das geht Ihnen nie aus dem Kopf", sagte die Staatsanwältin. Sie beantragte eine Geldstrafe von 2250 Euro, 45 Tagessätze à 50 Euro. "Ein erster Mai, der vielen in Erinnerung bleibt, und Sie hatten mehr Glück im Unglück als alles andere", fügte sie hinzu.

Der Richter verurteilte den Mann, der bisher weder strafrechtlich noch mit Verkehrsdelikten auffällig geworden war, zur Zahlung von 35 Tagessätzen à 50 Euro. Bormann: "Man muss seine Grenzen kennen." Finanziell kommen auf den Mann weitere Forderungen zu: zum einen der Sachschaden von 13 825 Euro, für den ihn die Kfz-Haftpflicht in Regress nehmen wird, außerdem die Verfahrenskosten. Teuer wird auch die medizinisch-psychologische Untersuchung, die für ihn ansteht, wenn er in sechs Monaten seinen Führerschein wieder beantragen darf. Bormann: "Lassen Sie sich zu Weihnachten die richtigen Bücher dafür schenken und schmökern Sie schon mal."

Von seinem Audi muss der 29-Jährige auch noch 6000 Euro abbezahlen.