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Landesdenkmalschutzbehörde weist den "Schwarzen Peter" fürs Trüstedtsche Haus von sich "Wir sind doch nicht realitätsfremd"

Von Gesine Biermann 13.12.2014, 02:14

Es "hätte Kompromisse geben können", das Trüstedtsche Haus "hätte nicht abgerissen werden müssen", sagt Andreas Riethmüller, Leiter der Landesdenkmalschutzbehörde. Zumindest sieht er bei seinem Amt nicht den Schwarzen Peter.

Gardelegen l "Wir werden immer dann angeklagt, wenn das Kind schon den Brunnen gefallen ist", sagt Andreas Riethmüller und: "Ich bin traurig, dass wir immer diejenigen sind, die gescholten werden!"

Es kommt nicht so oft vor, dass der Chef einer Landesbehörde selbst den Telefonhörer in die Hand nimmt, um der Presse mal seine Auffassung zu schildern. Doch genau das ist passiert. Andreas Riethmüller, Chef der Landesdenkmalschutzbehörde, ruft selbst bei der Volksstimme an. Offenbar fühlt man sich Halle zu Unrecht beschuldigt. Es geht - Überraschung - ums Trüstedtsche Haus.

Das stammt noch aus dem 17. Jahrhundert, da wurde es nach einem Brand wieder aufgebaut. Und nun wird es abgerissen. Veranlasst hat das der Altmarkkreis, da das Gebäude einzustürzen droht. Jahrzehntelanges Nichtstun fordert seinen Tribut. Denn nicht nur sein aktueller Eigentümer, auch dessen zahlreiche Vorbesitzer hatten sich nicht um den Erhalt des Denkmals gekümmert. Allein drei Eigentümerwechsel gab es in jüngster Vergangenheit - keiner von ihnen wurde tätig.

Dann hatte sich schließlich die Stadt eingeschaltet. Mehrfach hatte sie den Eigentümern Fördergeld in Aussicht gestellt. Allein in den Haushalten 2008 und 2009 waren 235000 Euro dafür eingeplant worden. Sie wurden nie angefordert.

2011 hatte das Bauamt schließlich ein Gutachten erstellen lassen. Das ergab, dass das Trüstedtsche Haus eines der wertvollsten Gebäude der Stadt ist. "Wir wollen jetzt den Stadtrat sensibilisieren. Wir können dieses Haus nicht einfach zusammenfallen lassen", hatte Bauamtleiter Engelhard Behrends im November 2011 gemahnt.

"Wenn etwas wirtschaftlich nicht zumutbar ist, da gibt es doch auch Ausnahmen."

Andreas Riethmüller, Leiter der Landesdenkmalschutzbehörde

Schließlich hatte die Gardeleger Wohnungsbaugesellschaft (Wobau) Bereitschaft signalisiert, sich des Hauses anzunehmen. Die hundertprozentige Tochter der Stadt hätte schließlich nicht nur die finanziellen Möglichkeiten, sondern vor allem auch Erfahrungen beim Aus- und Umbau von denkmalgeschützten Objekten und hätte zudem auch die Verwaltung und Vermietung übernehmen können.

Dass sich die Wobau schließlich von den Plänen komplett zurückzieht, liegt einzig und allein an den Forderungen der Denkmalschützer, auch das ebenso marode Nebengebäude zu sanieren, da es aus der selben Zeit stammt wie das Haupthaus. "Das hätte uns aber so viel gekostet wie ein neues Einfamilienhaus", hatte Wobau-Chef Wolfgang Oelze beziffert. Und das stehe nun mal in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur späteren Nutzung. "Das könnte man doch lediglich als Fahrradschuppen vermieten."

"Natürlich hat das Landesamt deutlich gemacht, welche Erwartungen es hinsichtlich des Denkmalschutzes gibt", kommentiert nun Andreas Riethmüller im Gespräch mit der Volksstimme. "Aber wir sind doch auch nicht realitätsfremd." Die Definitionen seien "das Eine", das müsse doch aber nicht unbedingt heißen, dass nicht auch Kompromisse gemacht werden könnten. "Wenn man uns nachweist, dass etwas wirtschaftlich nicht zumutbar ist, da gibt es doch auch Ausnahmen", solche Möglichkeiten seien ja sogar im Landesdenkmalschutzgesetz verankert.

Leider, so bedauert Riethmüller nun, habe seine Behörde aber nie die Möglichkeit gehabt, eine solche Ausnahme zu erwägen: "Uns hat doch zu keiner Zeit ein Antrag auf Wegnahme des Nebengebäudes vorgelegen."

Selbst vom Abriss, der nun erfolge, habe die Landesbehörde erst aus der Volksstimme erfahren. Der Landkreis müsse im Fall von Gefahr keinen Antrag stellen, erklärt Riethmüller auf Nachfrage.

So ganz unwissend dürfte das Landesamt allerdings nicht gewesen sein. Denn erst Mitte März hatte sich ein Vertreter der oberen Denkmalschutzbehörde das Trüstedtsche Haus angesehen. Bürgermeister Konrad Fuchs hatte auf dessen Teilnahme an einem Vor-Ort-Termin gedrungen. Auch da hatte es aber offenbar keine Hinweise auf Kompromisse gegeben: "Alle Gebäude sind erhaltenswert, auch das Nebengebäude auf dem Hof", hatte Fuchs kurz nach dem Termin die Einschätzung der Denkmalschützer wiedergegeben.

"Wenn man sich zeitig bewusst geworden wäre, hätte das Haus erhalten werden können."

Andreas Riethmüller, Leiter der Landesdenkmalschutzbehörde

Er könne nicht einschätzen, wo es Versäumisse gegeben habe, sagt Riethmüller. Und er wolle auch niemandem "den Schwarzen Peter zuschieben". Natürlich liege die Hauptverantwortung bei den Eigentümern, die leider zuweilen - "in der Hoffnung, dass das Haus von allein zusammenfällt" - auf die attraktiven Bauplätze spekulieren. Dennoch hätte das Haus erhalten werden können, "wenn man sich zeitig dessen bewusst geworden wäre".

Im Normalfall müsse der Kreis seine Denkmale beobachten und den Eigentümer anschreiben, "wenn zum Beispiel eine Dachrinne abgerissen ist". Wenn es dann Probleme gebe, "muss eben ein ordentlicher Antrag her, und wir versuchen dann zu helfen, zum Beispiel in unserer Denkmalbörse, einen geeigneten Eigentümer zu finden."