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Dieter Dreger und Günter Hoop verlieren Posten vor Ablauf ihrer Wahlperiode Ortsbürgermeister a. D. - per Dekret

Von Cornelia Ahlfeld 29.01.2015, 02:16

Hemstedt und Kloster Neuendorf haben keine Ortsbürgermeister mehr. Sie mussten ihre Posten räumen. Der Grund ist laut Innenministerium ein Paragraf der Gemeindeordnung.

Gardelegen l Ihre Urkunde haben beide zum Hauptausschuss mitgebracht. Dieter Dreger und Günter Hoop wurden damit im Juni 2008 als Bürgermeister von Kloster Neuendorf und Hemstedt ernannt. "Mit Wirkung vom 5. Juli 2008 für die Dauer von sieben Jahren", steht auf Dregers Urkunde. Doch jetzt sind beide ganz plötzlich raus, als Ortsbürgermeister und auch aus den Ortschaftsräten.

Denn ihre Amtszeit, so argumentieren Innenministerium und Kommunalaufsicht, sei bereits seit dem 30. Juni 2014 beendet gewesen. Sie hätten "sich anlässlich der allgemeinen Neuwahl der Mitglieder des Ortschaftsrates im Mai 2014 zur Wahl stellen müssen", teilt das Innenministerium auf Anfrage der Volksstimme mit.

"Es war für mich klar, dass beide bis 2015 im Amt sind - so wie ich."

Bürgermeister Konrad Fuchs

Beide Behörden berufen sich auf den Paragraf 58 der Gemeindeordnung von 2009. Darin heißt es, dass bei Eingemeindung der bisherige Bürgermeister als Ortsbürgermeister für den Rest seiner ursprünglichen Wahlperiode im Amt bleibt, "längstens für die erste Wahlperiode des Ortschaftsrates nach der Neubildung oder Eingemeindung."

Dabei hatte Günter Hoop extra vor den Wahlen bei der Stadtverwaltung angefragt, ob er weiter Ortsbürgermeister bleibe. Doch von dort kam eine eindeutige Ansage. "Es war für mich klar, dass beide bis 2015 im Amt sind - so wie ich", sagte Bürgermeister Konrad Fuchs.

Im Juni habe ihn eine Kollegin auf den möglichen Fehler aufmerksam gemacht. Doch er sei davon ausgegangen, dass die erwähnte Neubildung sich auf 2011 bezog. "Wir haben uns daraufhin mit dem Landkreis gestritten", sagte Fuchs. Bei einer Schulung im September hätten zwei Mitarbeiterinnen erzählt bekommen, dass die Stadt im Unrecht sei. Er habe dann die Kommunalaufsicht um eine Stellungnahme gebeten. Diese lag mit dem entsprechenden Ergebnis am 12. Dezember vor.

Unverständnis herrschte im Hauptausschuss vor allem, weil somit per Gesetz zwei demokratisch gewählte Vertreter vor dem Ende ihrer Amtsperiode abberufen worden sind. Wie das begründet ist, wollte die Volksstimme gestern aus dem Innenministerium erfahren. Doch gestern nahm das Ministerium dazu keine Stellung.

Im Hemstedter Ortschaftsrat formiert sich Widerstand. Heute tagen die Mitglieder. Bereits im Vorfeld hat es Gespräche gegeben, wie sie auf die Absetzung Günter Hoops reagieren wollen. "Ich will ihn als Ortsbürgermeister behalten", sagt Viola Winkelmann. Die Ortschaftsräte hätten zwei Möglichkeiten. Entweder, sie treten geschlossen zurück. Dann müsste es Neuwahlen geben. "Dann wären wir aber bis zum Sommer ohne Ortschaftsrat", erklärte Winkelmann. Oder der Ortschaftsrat schrumpft auf weniger als zwei Drittel seiner Mitglieder. "Dafür müssten drei von uns zurücktreten", erklärte sie. Dann müssten Nachrücker gewählt werden.

Die Aufwandsentschädigungen sind für Dreger und Hoop bereits gestrichen. Dabei hatten sie sich in ihren Gebietsänderungsverträgen aufgrund des freiwilligen Beitritts jeweils 511 Euro monatlich zusichern lassen. Jetzt wird der Stadtrat die Orte nach deren Einwohnerzahl einordnen. Mit dem Ergebnis, dass künftige Ortsbürgermeister von Hemstedt und Kloster Neuendorf 154 Euro erhalten werden.

Gardelegen sei nach Angaben des Innenministeriums ein Einzelfall. "Zu weiteren solcher Fälle liegen dem Innenministerium derzeit keine Erkenntnisse vor", teilt das Ministerium mit.

Verständnisschwierigkeiten hatte es aber auch anderswo gegeben. So teilte die Stadt Südliches Anhalt im Mai 2008 auf die Frage, was mit den Bürgermeistern nach der Eingemeindung passiere, folgendes mit: Es könne "vereinbart werden, dass die derzeit sich im Amt befindenden Bürgermeister (...) bis zum Ende ihrer ursprünglichen Amtszeit als Ortsbürgermeister (...) im Amt verbleiben können".