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Herstellungsbeitrag II: Verfahren im Bereich Gardelegen abgeschlossen "Da kommt kein Verband raus"

Von Cornelia Ahlfeld 06.02.2015, 02:16

Die Erhebung des Herstellungsbeitrages II ist im Bereich des Gardeleger Wasserverbandes abgeschlossen. 2753 Bescheide in einem Umfang von etwa 3,23 Millionen Euro wurden verschickt. Derzeit geht es um die Bearbeitung von Widersprüchen und um 16 laufende Klageverfahren.

Gardelegen l Für den Gardeleger Wasserverband ist am 1. Januar 2015 die Festsetzungsverjährung eingetreten. Die Thematik Herstellungsbeitrag II (HB II) für Grundstückseigentümer, deren Grundstücke vor dem 15. Juni 1990 an eine zentrale Kanalisation angeschlossen worden sind, ist für den Gardeleger Verband abgeschlossen. Nunmehr geht es um die Bearbeitung von Widersprüchen. Zudem sind 16 Klageverfahren anhängig, deren Ausgang abgewartet werden müsse.

Über den aktuellen Bearbeitungsstand hat Wasserverbandsgeschäftsführerin Katja Rötz in der Verbandsversammlung am Mittwochabend informiert.

Am 10. Dezember 2014 hatte der Landtag die Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, die am 23. Dezember in Kraft getreten sei. Der Gesetzgeber hatte damit eine zehnjährige Verjährungsregelung beschlossen mit einer Übergangsfrist von einem Jahr bis Ende 2015.

Der Gardeleger Wasserverband ist landesweit der einzige Verband, für den die Übergangsregelung nicht gilt, da für die Erhebung der Beiträge 2010 eine Satzung beschlossen worden war. Für die wiederum gilt eine vierjährige Verjährungsfrist.

Beitragserhebung in zwei Phasen

Der Herstellungsbeitrag II wurde in zwei Phasen erhoben. Von 2010 bis 2013 hat der Verband 1236 Bescheide in einem finanziellen Umfang von etwa 1,13 Millionen Euro verschickt. 318 Widersprüche wurden eingelegt. Davon laufen noch drei Verfahren. Anhängig sind zudem 16 Klageverfahren. Insgesamt betragen die offenen Posten aus der ersten Phase noch 33594 Euro.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. März 2013 hat der Verband das Verfahren ausgesetzt. Das Gericht hatte Verjährungsfristen bestätigt.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein - trotz der Satzung von 2010 - wollte der Gardeleger Verband die Entscheidungen des Landesgesetzgebers bezüglich des Kommunalabgabengesetzes abwarten.

Im September des vorigen Jahres sei dann allerdings abzusehen gewesen, dass eine Übergangslösung gesetzlich verankert wird. Der Gardeleger Verband setzte das Verfahren fort - mit 1517 Bescheiden in einem Umfang von 2,1 Millionen Euro. 697 Widersprüche sind eingegangen. Davon laufen noch 653 Verfahren. 660512 Euro stehen damit noch aus. Davon allerdings seien 100669 Euro gestundet worden.

"In der ersten Phase hatte es 176 Stundungs- und Ratenverträge gegeben. Die sind mittlerweile komplett bezahlt", sagte Rötz.

In der zweiten Phase hatte der Verband die Möglichkeit eingeräumt, formlos Widerspruch einzulegen - mit oder ohne Begründung. Eine Bearbeitung der Widersprüche wollte der Verband erst nach der Landtagsentscheidung vornehmen. Den Bürgern sei die Möglichkeit eingeräumt worden, nach der Landtagsentscheidung ihren Widerspruch zurückzunehmen, ohne dass Kosten entstehen.

Bei Rücknahme der Widersprüche keine Kosten

Seit Mitte Januar schicke der Verband entsprechende Informationsschreiben an die Kunden. Die hätten nunmehr vier Wochen Zeit, ihren Widerspruch zu begründen oder eben zurückzunehmen. Knapp 500 Schreiben seien bisher verschickt worden. Bis Mitte Februar folgen die restlichen 210 Schreiben, informierte Katja Rötz.

Landesweit hätten das Thema Herstellungsbeitrag II beispielsweise die Verbände in Haldensleben und Genthin abgeschlossen. In Gardelegen sei das nun auch der Fall - bis auf die Widerspruchs- und Klageverfahren.

Die anderen Verbände hätten nun noch knapp ein Jahr Zeit, um ihre Forderungen zu erheben. "Das wird für viele Verbände eine riesige Herausforderung sein, innerhalb eines Jahres Satzungen zu beschließen, zu kalkulieren und Bescheide zu verschicken", betonte Katja Rötz.

Allerdings sei bereits im September, als die Gesetzesänderung den Koalitionsausschuss passiert hatte, relativ sicher gewesen, dass es die Übergangsfrist geben wird.

Die Verbände seien gesetzlich verpflichtet, die Beiträge zu erheben. Aufgrund der engen Zeitschiene sei im September 2014 mit Vertretern mehrerer Ministerien eine Task-Force-Gruppe gegründet worden, die die Verbände unterstütze. In dieses Verfahren seien auch die Kommunalaufsichten einbezogen worden. Die Verbände hätten zuvor einen Terminplan erstellen müssen. "Der Abarbeitungsstand muss regelmäßig den Kommunalaufsichten gemeldet werden", sagte Rötz gestern. In Merseburg beispielsweise laufe das Verfahren bereits. "Da kommt kein Verband raus. Es sei denn, er hat so wenige Altanschlüsse, dass sich das Verfahren nicht lohnt", so Rötz.