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Verfahren gegen Brandstifter gestern unter Auflagen vorläufig eingestellt "Bisschen dolle brannte das"

Von Ilka Marten 12.02.2015, 02:19

Wegen Brandstiftung musste sich ein 20-Jähriger vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Der Mann, der unter Betreuung steht, muss nun je einmal im Monat zum Psychiater und zum Psychologen.

Gardelegen l Warum er es nun gemacht hatte, kam nicht so wirklich heraus. Dass mit dem 20 Jahren alten Gardeleger, dem laut Gutachten eine verminderte Intelligenz bescheinigt wurde, jedoch ein junger Mann auf der Anklagebank saß, der schon als Kind große familiäre Probleme hatte, wurde bei dem Prozess wegen zweifacher Brandstiftung vor dem Jugendschöffengericht am gestrigen Mittwoch deutlich.

An zwei Tagen hintereinander, am 14. und 15. August 2013, hatte der junge Mann in Letzlingen gezündelt. Und das bei extremer Trockenheit und Waldbrandstufe drei. Das erste Mal hatte er nachmittags in einem Wald unter Bäumen einen Sitzsack angezündet. "Die Jugendlichen haben mich angestiftet, dann bin ich wieder nach Hause gegangen", so der Angeklagte, der seit vergangenem Jahr in Gardelegen lebt. Ihm tue es sehr leid, dass er das angezündet habe. Er habe dann Angst bekommen. Eigentlich wollte er erst noch die Polizei rufen. Doch die kam wenig später zu ihm und machte laut seiner Aussage ein Foto von ihm.

Das Feuerzeug, mit dem er den Sitzsack entzündet hatte, hatte er irgendwann vorher auf dem Marktplatz in Letzlingen gefunden. Zu den Jugendlichen, die er als Anstifter betitelt hatte, konnte der Angeklagte keine Namen nennen oder nähere Beschreibungen geben. "Ein bisschen dolle brannte das", sagte der 20-Jährige, als ihn Richter Axel Bormann fragte, wie groß das Feuer gewesen sei.

Obgleich der Angeklagte beim ersten Feuer die Löscharbeiten verfolgt hatte und auch die Polizei vor Ort war, war er schon am nächsten Tag wieder dabei, zu zündeln. Am 15. August entzündete er einen Berg Sachen, der auf einem Stoppelfeld zusammengestellt worden war. Unter anderem war eine Jacke dabei. Wieder sprach er von anderen Jugendlichen, ohne konkreter in der Beschreibung werden zu können. Er sprach zunächst davon, dass er den Jugendlichen weißen Kohlenanzünder weggenommen habe, gab dann aber doch zu, dass er das Feuer entzündet habe. "Aus Versehen", wie er hinzufügte. Das wiederum wollte ihm Bormann nicht abnehmen.

Sehr nervös saß der Mann neben seiner Pflichtverteidigerin, im Publikum war sein Betreuer.

Bormann verdeutlichte dem Angeklagten die Konsequenzen: "Wenn ich das machen würde, gehe ich dafür ins Gefängnis."

Über die Kindheit des Gardelegers berichtete er selbst bruchstückhaft, mit schlimmen Erinnerungen. Sein Vater habe ihn eingesperrt und halb verhungern lassen, er habe nicht einmal zur Toilette gehen dürfen. Auch seine Mutter habe ihn geschlagen. "Einmal mit einer Holzstange, wo eine Schraube drin war. Die hatte ich dann in meinem Kopf", so der 20-Jährige. Erst seit wenigen Wochen hat er laut Betreuer wieder Kontakt zu seiner Mutter.

Dass er große Sehnsucht nach seiner Herkunftsfamilie habe, wo er seit zehn Jahren nicht mehr lebt, bestätigte ein ärztlicher Gutachter. Er verdeutlichte, dass besonders die Wiederholungstat am nächsten Tag eine große Gefahr darstellen könne. "Die erste Tat mit Feuerwehr und Polizei hatte ihn offensichtlich nicht so beeindruckt, sonst hätte es ihn nicht wie einen Magneten am nächsten Tag in dieselbe Szene getrieben." Er empfahl dringend eine medizinische Begleitung durch einen Psychologen und einen Psychiater, auch um zu verhindern, dass der Mann erneut zum Brandstifter wird.

Dem folgte das Jugendschöffengericht. Es stellte das Verfahren für ein Jahr vorläufig ein. Auflagen sind jeweils einmal im Monat Besuche bei einem Psychologen und Psychiater. "Ich werde Sie das nächste Jahr begleiten und komme auch mal bei Ihnen vorbei", kündigte Bormann dem 20-Jährigen an.