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Ein Jahr Freiheitsstrafe für 26-jährigen Gardeleger Wieder ohne Führerschein

Von Ilka Marten 14.02.2015, 02:24

Für 39 Fahrten ohne Führerschein war er schon verurteilt worden in den vergangenen neun Jahren. Nun folgte eine Strafe für zwei weitere. Der Mann muss ins Gefängnis.

Gardelegen l "Sie machen nichts, Sie tun nichts. Ohne Strafvollzug sind weitere Taten vorprogrammiert", sagte Strafrichter Axel Bormann. Die Konsequenz: Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und weil das Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung hatte, muss ein 26-jähriger Gardeleger nun zwölf Monate ins Gefängnis.

Es war eine Aufzählung von Verurteilungen, die mit dem Jahr 2005 begann. Schon damals war der Angeklagte, der vier Kinder hat und für keines Unterhalt zahlt, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Jugendarrest gelandet. Und so ging es immer weiter. Dabei hatte er zwischendurch so gar mal eine Fahrerlaubnis. Warum die eingezogen wurde, konnte der Mann nicht genau erklären. Vor dem Gardeleger Amtsgericht musste er sich wegen zwei Fahrten verantworten. Zuvor war ihm bereits eine Bewährungsstrafe widerrufen worden, die er von Juli bis Dezember 2014 im Gefängnis absaß.

Im März 2014 war der Mann mit einem Corsa in Gardelegen unterwegs, drei Monate später in Kalbe mit einem Golf. Den Corsa, an den er auch noch falsche Kennzeichen geschraubt hatte, hatte er für 150 Euro angeblich für seine Freundin ersteigert. Die durfte jedoch mit dem Auto nicht fahren, der Wagen hatte nicht einmal TÜV.

Bormann fragend: "Wie kommt man auf die Idee, sich ein Auto zu kaufen, wenn man keine Fahrerlaubnis hat?"

Insgesamt 39 Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte Bormann bei dem Mann zusammengerechnet. Mal gab es Urteile in Haldensleben, dann in Gifhorn, später in Braunschweig. Vor dem Gardeleger Amtsgericht musste er sich zuletzt im Januar 2014 verantworten.

Im Januar 2013 hatte der Angeklagte einen schweren Autounfall, lag monatelang im Krankenhaus. "Der hat ihn traumatisiert, und er leidet bis heute darunter", schätzte seine Bewährungshelferin ein. Auch gesundheitlich habe der Unfall Folgen, bis heute könne der 26-Jährige nicht arbeiten, habe Schmerzen, müsse dringend operiert werden. Der junge Mann lebe sehr isoliert.

Offensichtliche Veränderungen hätten die fünf Monate Haft bewirkt. "Er kam deutlich verändert, im positiven Sinn, zurück", berichtete die Bewährungshelferin. Er habe sich bemüht, seine Probleme in Angriff zu nehmen. "Diese positive Sozialprognose" veranlasste die Staatsanwältin zu beantragen, die zwölf Monate Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung auszusetzen.

Dem Antrag von zwölf Monaten Freiheitsstrafe folgte Bormann, "aber eine Bewährung sehe ich nicht". Die Haftstrafe sei zwingend erforderlich, denn "Sie sind ein notorischer Straftäter". Er kritisierte auch die Lebenseinstellung des Mannes. "Spätestens nach Ihrem Verkehrsunfall hätte ein Ruck durch Ihr Leben gehen müssen. Aber Sie interessiert ja nichts. Genauso wenig, wie Ihr Körper Sie interessiert." Es sei verständlich, dass er zuzeit nicht arbeiten könne, "aber Sie müssen etwas tun, damit es irgendwann wieder geht". Bormann weiter: "Ich kann nicht, heißt auch, ich will nicht."