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Verwaltungsgericht hat Klagen gegen Herstellungsbeitrag II zurückgewiesen

17.04.2015, 14:23

Gardelegen/Magdeburg (cah) l Das Thema Herstellungsbeitrag II im Zusammenhang mit 16 Klagen und zahlreichen Widersprüchen hat sich für den Gardeleger Wasserverband erledigt. Bei einem Kammertermin haben fünf Richter, drei hauptamtliche und zwei ehrenamtliche Richter, über acht Klagen gegen die Kostenbescheide entschieden. Alle acht Klagen seien als unbegründet zurückgewiesen worden, informierte am Freitag die Geschäftsführerin des Gardeleger Wasserverbandes, Katja Rötz, im Rahmen eines Pressegespräches. Die Verhandlung habe am 26. März stattgefunden. Die Urteilsbegründungen seien am 15. April im Verband eingegangen. Der Herstellungsbeitrag II wird von Grundstückseigentümern erhoben, deren Grundstücke vor dem 15. Juni 1990 an eine zentrale Kanalisation angeschlossen worden sind. Der Gardeleger Verband hat in einer ersten Phase von 2010 bis März 2013 1236 Bescheide mit einer Gesamtbeitragsforderung von 1,136 Millionen Euro erhoben. 16 Grundstücksbesitzer hatten dagegen Klage eingereicht. Das ganze Verfahren wurde nach einem Gerichtsurteil in Bayern wegen der Verjährungsfristen ausgesetzt - bis zum 29. September 2014. Der Landesgesetzgeber hatte den Herstellungsbeitrag II als verfassungskonform eingestuft und eine zehnjährige Verjährung mit einer Übergangsfrist von einem Jahr festgelegt. Der Gardeleger Verband startete daraufhin die zweite Phase. Bis zum 31. Dezember 2014 wurden weitere 1517 Bescheide im Umfang von 2,1 Millionen Euro verschickt. 727 Widersprüche wurden eingelegt. 325 Betroffene haben ihre Widersprüche zwischenzeitlich zurückgezogen. 370 Widersprüche befinden sich noch im laufenden Verfahren. Mit dem Kammergerichtsurteil sieht sich der Gardeleger Verband nun bestätigt. Das Gericht habe die Erhebung des Herstellungsbeitrages II für Altanschlüsse als rechtmäßig angesehen, ebenso die dazugehörige Satzung des Gardeleger Verbandes und die Beitragskalkulationen.