1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. "Es geht hier um Sicherheit auf dem Friedhof"

Gemeindekirchenrat kontrolliert am Freitag Standfestigkeit der Grabmale "Es geht hier um Sicherheit auf dem Friedhof"

Von Conny Kaiser 20.05.2015, 01:24

In regelmäßigen Abständen kontrolliert der Gemeindekirchenrat in Kakerbeck die Standfestigkeit der Grabmale auf dem Friedhof. Immer wieder finden sich dort kippelnde Grabsteine. Und dieses Problem gilt es, abzustellen.

Kakerbeck l "Es geht hier um die Sicherheit auf dem Friedhof", sagt Alfred Lötge. Am kommenden Freitag, 22. Mai, wird sich der Kakerbecker Gemeindekirchenratsvorsitzende wieder gemeinsam mit zwei Mitstreitern auf einen Rundgang über den Friedhof begeben und dort die Standfestigkeit der mehr als 200 Grabmale kontrollieren. Und schon jetzt ist klar, dass die Gruppe dann wieder einige kippelnde Steine feststellen wird.

Dabei sei das Problem in Kakerbeck dank der regelmäßigen Kontrollen längst nicht so gravierend wie andernorts. Doch auch dort seien die Betreiber der Friedhöfe dafür zuständig, im Zuge der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbauberufsgenossenschaft immer wieder solche Kontrollen vorzunehmen, sagt Alfred Lötge.

"Wir machen das seit 2004", so seine Worte. Damals sei ein entsprechendes Schreiben aus dem kirchlichen Verwaltungsamt gekommen. Und da in Kakerbeck die Kirchgemeinde und nicht die Kommune für den Friedhof verantwortlich sei, habe sie auch die Kontrollpflicht wahrzunehmen, sagt der Kirchenälteste.

Die Prüfung erfolge manuell. "Grabsteine sollten einen Druck von mindestens 30 Kilogramm aushalten." Doch oft reiche deutlich weniger, um sie zum Kippeln zu bringen, so Alfred Lötge. Und er hat auch gleich ein Beispiel parat. Das Grab selbst ist sehr gepflegt, doch der Stein neigt sich schon bei wenig Druck zur Seite. Der Nutzungsberechtigte dieser Grabstelle werde auf jeden Fall nach der Kontrolle einen Prüfbericht mit der Aufforderung erhalten, die Standfestigkeit des Grabmals umgehend sicherzustellen. Dazu werde eine Frist gesetzt. In Gefahrensituationen sei der Friedhofsbetreiber sogar berechtigt, den betreffenden Stein einfach umzulegen, so Lötge. Denn lockere Grabmale "sind die häufigste und oft unterschätzte Gefahrenquelle auf Friedhöfen", wie auch das kirchliche Verwaltungsamt einst in seinem Schreiben an den Gemeindekirchenrat formuliert hatte. Und der will seiner Pflicht auch diesmal wieder nachkommen.