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Unmut über ungültige Satzung zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen in Lindstedt "Wir wurden in die Falle gelockt"

82.184,12 Euro - so viel müssen die etwa 30 Anlieger der Lindstedter Wasserstraße zahlen. Weil die Lindstedter Satzung über wiederkehrende Beiträge aus dem Jahr 2008 durch einen Formfehler keine Rechtskraft erlangt hatte, müssen nur die Anlieger und nicht alle Lindstedter zahlen.

Von Ilka Marten 28.05.2015, 03:20

Lindstedt l "Sie hatten eine unwirksame Satzung - und das war auch schon 2013 so." So fasste Fachdienstleiterin Manuela Dietrich-Beckers die Problematik der Lindstedter Wasserstraße zusammen. Das bedeutet: Nur die Anlieger müssen zahlen, nicht alle Lindstedter, denn es gilt die Straßenausbaubeitragssatzung der Hansestadt Gardelegen mit einmaligen Beiträgen.

"Es muss doch einen Schuldigen geben." - Anwohner

Als die Straße geplant wurde, "war von maximal 800 Euro die Rede, die wir zahlen sollten", beschwerte sich ein Anlieger. Doch nun wird es deutlich mehr werden. "Im Schnitt müssen sie mit zwei Euro pro Quadratmeter Grundstück rechnen, das ist die Maximalsumme", so Dietrich-Beckers zu den Anliegern.

Als das Projekt den Wasserstraßenbewohnern im April 2012 vorgestellt worden war, "war von wiederkehrenden Beiträgen die Rede", so Ortsbürgermeister Siegfried Jordan. Doch die vom Gemeinderat im Juni 2008 beschlossene Satzung über wiederkehrende Beiträge ist nicht wirksam.

Der Grund: Sie wurde nicht im Amtsblatt veröffentlicht, ein Fehler der Verwaltungsgemeinschaft Südliche Altmark. "Es muss doch einen Schuldigen geben", kritisierte daraufhin ein Anwohner.

Und Kati Lembke, frühere Bürgermeisterin in Lindstedt, fügte hinzu: "Wenn wir das gewusst hätten, hätten wir der Planung für den Ausbau der Straße nie so zugestimmt." Ein anderer Anwohner formulierte es drastischer: "Wir wurden unter falschen Voraussetzungen in die Falle gelockt. Das ist ein ganz linkes Ding." Kritisiert wurde vor allem Bauamtsleiter Engelhard Behrends, der damals die Informationen zu den Anliegerbeiträgen gegeben hatte. Dietrich-Beckers: "Herr Behrends ist Bauamtsleiter, kein Beitragsrechtler."

Kati Lembke warf der Verwaltung vor, 2012 mit falschen Informationen gearbeitet zu haben. Dietrich-Beckers hielt ihr entgegen, dass die Verwaltung die Satzung von der Verwaltungsgemeinschaft Südliche Altmark einfach übernommen habe. Erst als die Berechnung der Beiträge anstand, sei die Unwirksamkeit aufgefallen. "Ihr habt die Arbeit nicht richtig gemacht, deswegen müssen wir bluten", so ein Lindstedter ärgerlich. Jemand anderes fragte: "Wer muss für den Fehler gehen?"

"Sie haben eine tolle Anlage vor der Tür." - Manuela Dietrich-Beckers

Doch Dietrich-Beckers stellte auch klar: "Es wurden hier in Lindstedt noch nie wiederkehrende Beiträge erhoben." Das würde bedeuten, auch wenn alle Lindstedter für den Ausbau der Wasserstraße zahlen, würden die Wasserstraßenanlieger nie wieder für andere Straßen im Ort herangezogen, weil in der Hansestadt einmalige Beiträge erhoben werden. Auch die Kommunalaufsicht des Altmarkkreises hatte den Fall geprüft und entschieden, dass nach einmaligen Beiträgen laut Satzung der Hansestadt abgerechnet werden muss.

Die rund 30 betroffenen Anlieger konnte das am Dienstag wenig trösten. Auf sie kommen höhere Kosten, als es 2012 geplant war, zu. Auch wenn Dietrich-Beckers ergänzte: "Sie haben eine tolle Anlage vor Ihrer Tür."

Wohl im Sommer erhalten die Anlieger die Beitragsbescheide, sagte Dietrich-Beckers. Dann hätten sie vier Wochen Zeit, die Summe zu begleichen oder auch einen Antrag auf Stundung zu stellen. "Wie es aussieht, werden wir davon Gebrauch machen, dass Sie die ersten fünf Jahre zinslos stunden können", so die Verwaltungsmitarbeiterin. "Und wer es nicht bezahlen kann, kann ja das Haus verkaufen", so ein Anwohner.