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Teilwiederholung der Stichwahl hinfällig Sabine Blümel setzt auf Klage

Sabine Blümel hat Klage gegen den Beschluss des Stadtrats eingereicht,
die Stichwahl in Pretzier und bei Briefwählern wiederholen zu lassen.
Damit könnte Salzwedel vor der kompletten Neuwahl des
Bürgermeister-Amtes stehen.

Von Alexander Walter 02.06.2015, 20:46

Salzwedel l Die Akte, die Christoph Zieger, Sprecher des Verwaltungsgerichtes Magdeburg, gestern überreicht bekam, trägt eine schlichte Nummer: 9A 498/15. Und doch birgt sie Sprengstoff. Denn entweder wird sie wohl dafür sorgen, dass die Salzwedeler Bürgermeisterwahl komplett wiederholt werden muss oder aber sie führt zur gerichtlichen Bestätigung des umstrittenen Wahlsiegs von Sabine Blümel.

Eingereicht hat die Klage Sabine Blümel selbst. Am 8. März hatte die Kandidatin der Fraktion Salzwedel Land die Stichwahl gegen Amtsinhaberin Sabine Danicke zwar mit drei Stimmen Vorsprung knapp gewonnen. Weil insgesamt vier Einspruchsführer das Ergebnis wegen Verfahrensfehlern anzweifelten, entschied der Stadtrat aber am 6. Mai, die Stichwahl in Pretzier und bei den Briefwählern - insgesamt 2500 Stimmberechtigte - wiederholen zu lassen.

Weil mit Vorliegen der Klage die gesetzlichen Fristen für eine Teilwiederholung nicht eingehalten werden können, wird daraus definitiv nichts. Sabine Blümel begründete ihren Schritt gestern so: "Es entspricht nicht meinem Rechtsempfinden, eine Rechtsfolge mit derartiger Tragweite entstehen zu lassen, ohne den Sachverhalt vollumfänglich zu kennen." Heißt übersetzt: Blümel unterstellt, dass der Stadrat nicht beurteilen konnte, wie schwerwiegend die von den Einspruchsführern vorgelegten Verfahrensfehler bei der Stichwahl tatsächlich waren, als er über deren Teilwiederholung entschied. Nur ein Gericht könne die direkt Beteiligten dazu befragen, ergänzte Blümel. Näher wollte sich die Tylsenerin mit Verweis auf das laufende Verfahren gestern nicht äußern. Konkret geht es um drei Stimmen - exakt der Vorsprung, mit dem Sabine Blümel die Stichwahl gewonnen hatte: So hatten zwei Personen in Pretzier ihre Stimme abgegeben, obwohl sie dazu gar nicht berechtigt waren, sie waren noch keine drei Monate am Wohnort gemeldet. Eine Studentin, die eigentlich per Briefwahl abstimmen wollte, sich dann aber spontan für die direkte Stimmabgabe entschloss, habe nicht nach den Grundsätzen der geheimen Wahl abstimmen können.

Klage laut Ministerium zulässig

Doch ist die Klage Sabine Blümels rechtlich überhaupt zulässig? "Ja", sagt Gemeindewahlleiter Matthias Holz. Und Stefan Brodtrück, Sprecher des Landes-Innenministeriums, bestätigt diese Position zumindest prinzipiell. Zwar entscheide das Verwaltungsgericht über die Klagebefugnis, sagte Brodtrück auf Nachfrage. Unabhängig davon folge aber aus dem Demokratieprinzip, dass auch eine gewählte Bewerberin, die keinen Wahleinspruch eingelegt hat, ein Recht auf Verteidigung ihres Amtes mittels Klage hat.

Sollte das Gericht die Klage Blümels für zulässig erklären, bleiben zwei Möglichkeiten: Das Gericht kommt zum Urteil, dass die Stichwahl zu Unrecht in Zweifel gezogen wurde. Sabine Blümel könnte dann mit Verzögerung ihr Amt antreten. Kommt das Gericht aber zum Schluss, dass das Stichwahl-Ergebnis zu beanstanden ist, wäre die Konsequenz eine Wiederholung der kompletten Wahl. Wie Stefan Brodtrück informierte, sieht die Rechtslage nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach der Hauptwahl (22. Februar 2015), keine Wiederholung der Stichwahl vor.