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Etappensieg für Schweinemastgegner Verwaltungsgericht gibt BUND-Ortsgruppe aus Kunrau Recht

Von Markus Schulze 10.06.2015, 19:34

Kunrau l Schon seit sechs Jahren wehren sich die Einwohner von Kunrau und Umgebung vehement gegen den Bau einer Schweinemastanlage, die zwischen Kunrau und Rappin entstehen soll. Der Protest wurde auf unterschiedliche Weise zum Ausdruck gebracht. Beispielsweise votierten 1498 Bürger in einer Unterschriftensammlung gegen das Vorhaben. Der allgemeine Tenor lautete: "Dieses Vorhaben kann nach Recht und Gesetz nicht genehmigt werden." Dennoch erteilte das Landesverwaltungsamt die Genehmigung.

Dagegen reichte die BUND-Ortsgruppe Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg ein. Damit, so erinnert sich BUND-Ortsgruppen-Sprecher Günter Zogbaum, war der Bau bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung zunächst abgewendet.

Einige Monate später aber erließ das Landesverwaltungsamt eine "Anordnung der sofortigen Vollziehung", um einen Baubeginn trotz des laufenden Klageverfahrens zu ermöglichen.

Nur durch ein erneutes Anrufen des Gerichts mit dem Antrag, diese Anordnung aufzuheben und die aufschiebende Wirkung der Klage wieder herzustellen, konnte der Baubeginn verhindert werden. Dazu sagt Günter Zogbaum: "In Abstimmung mit den Einwohnern hat die BUND-Ortsgruppe diesen Weg beschritten, um Schaden von den betroffenen Ortschaften abzuwenden. Wir sehen uns heute durch das Gericht bestätigt."

So hat das Verwaltungsgericht Magdeburg dem Antrag der BUND-Ortsgruppe am 27. Mai stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage wieder hergestellt. "Die Anordnung der sofortigen Vollziehung war, wie in der Begründung ausgeführt wird, aus mehreren Gründen rechtswidrig", erläutert Günter Zogbaum und dankt im Namen der BUND-Ortsgruppe ausdrücklich allen Helfern und Spendern.

Doch so ganz, mahnt der BUND-Sprecher, ist das Ziel noch nicht erreicht, da sowohl das Landesverwaltungsamt als auch die Investoren aus Bad Bentheim gegen diese gerichtliche Entscheidung innerhalb von zwei Wochen Rechtsmittel einlegen können. Und das eigentliche Klageverfahren gegen die Genehmigung folgt noch.

Trotzdem: "Die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts stellt einen sehr wichtigen Etappensieg für uns dar", betont Günter Zogbaum.