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26-Jähriger wegen Unterschlagung zu Geldstrafe verurteilt Nach der Kursstunde einfach den Laptop mitgenommen

11.03.2011, 04:27

Gardelegen/Klötze (iwi). Für Richter Axel Bormann ist die Sache eindeutig: "Wir haben hier Zeugen, die sich richtig toll erinnern. Das Gericht hat daran überhaupt keine Zweifel. Und das, was Sie gesagt haben, stimmt einfach nicht." Bormann verurteilt Stephan S.* (26) wegen Unterschlagung eines Laptops zu einer Gesamtgeldstrafe von 600 Euro. Stefan S. nimmt das Urteil kopfschüttelnd zur Kenntnis, er bestreitet die Tat.

Der junge Mann hatte im Oktober 2010 an einem Computerkurs eines Bildungsträgers, vermittelt von der Agentur für Arbeit, teilgenommen und soll dabei einen Laptop entwendet haben, als er den Unterricht gegen 13 Uhr vorzeitig verließ. Stefan S., der damals noch im Raum Klötze wohnte, inzwischen in Gardelegen, berichtet Richter Axel Bormann und Amtsanwältin Gudrun Rüge seine Version: "Ich habe den Laptop runtergefahren und auf den Tisch hinter mir gestellt." Von morgens 8 Uhr bis 15 Uhr mussten die Kursteilnehmer im Seminar anwesend sein, vorher holten sie sich stets je einen Laptop aus dem Sekretariat und brachten ihn nach Ende zurück. "Ich wollte das aber nicht, denn wenn ich den wegbringe, dann wäre ja klar gewesen, dass ich schon wieder eine Fliege machen will", schildert der 26-Jährige, der eine Lehre abgebrochen hat und zurzeit arbeitslos ist. Stefan S. verschwand an dem Tag nicht das erste Mal unentschuldigt vorzeitig.

"Dann wäre ja klar gewesen, dass ich schon wieder eine Fliege machen will"

In der vorletzten Reihe habe er gesessen, hinter ihm auch noch jemand, und ganz hinten habe noch ein Tisch gestanden. Die Sitzreihenfolge im Klassenraum ist es am Ende auch, die Aufklärung bringt. Ganz exakt können die vier weiteren Kursteilnehmer, die als Zeugen geladen sind, erklären, wer wo saß. Zwar ist ein 51-Jähriger, der in der Polizeiaussage noch erklärt hatte, er habe mit Sicherheit gesehen, dass Stefan S. mit Laptop unter dem Arm den Raum verlassen habe, nicht mehr so überzeugt davon. Ein anderer Teilnehmer ist sich jedoch auch im Gericht ganz sicher und tritt sehr souverän dort auf: "Ich habe gesehen, wie er den Laptop mitgenommen hat. Ich ging davon aus, dass er ihn abgibt." Eine 26-jährige Frau, die hinter Stefan S. an dem Tag saß, bestätigt, dass am Ende des Tages "kein anderer Laptop auf dem Tisch bei mir stand".

Damit sieht Amtsanwältin Gudrun Rüge Fakten geschaffen, denn "wir haben Aussagen, die bestätigen, dass Sie den Raum mit Laptop verlassen haben". Sie fordert eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 13 Euro. Bormann verurteilt Stefan S. zu 40 Tagessätzen à 15 Euro und sagt: "Es ist ziemlich unverschämt, so ein Ding mitzunehmen." Bei einer Wohnungsdurchsuchung von Stefan S. hatte die Polizei den Laptop im Oktober nicht gefunden.(* Name geändert)