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KommentarDas schreiben Sie aber nicht!

15.12.2011, 04:25

Schon mal von Pressefreiheit gehört? Zur Erinnerung: steht im Grundgesetz, Artikel 5. Zugegeben, es gibt sie noch nicht so lange in unseren Breiten. Da kann man schon mal vergessen, dass eine öffentliche Sitzung eben öffentlich ist. Und so werde ich die mehr oder weniger freundliche Bitte des Stadtratsvorsitzenden Kai-Michael Neubüser am Rande der Ratssitzung wohl auch vergessen, der die Pressevertreter aufforderte, über den nebenstehenden Beitrag "auf gar keinen Fall" zu berichten. Auch die Drohung mit "juristischen Konsequenzen" werde ich wohl als Ausrutscher verbuchen. Dennoch ein kleiner Tipp: Auf solche Aufforderungen reagieren Journalisten empfindlich. Zuweilen mit jener "journalistischen Freiheit", die in diesem Gespräch so ironisch zitiert wurde. Eine solche journalistische Freiheit ist zum Beispiel diese kleine Anmerkung.