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Jugendhilfeausschuss beschließt Vorschlagslisten für Schöffen / Bernd Neumann ist mit dabei "Eines der besten Ehrenämter überhaupt"

Von Franziska Ellrich 11.07.2013, 03:13

154 Personen musste der Jugendhilfeausschuss des Kreises dem Amtsgericht als Jugendschöffen vorschlagen. Dafür fehlte es an Freiwilligen. Erst in letzter Minute konnte die Vorschlagsliste mit 78 Frauen und 76 Männern fertiggestellt werden. Ein Problem: die veraltete Gesetzgebung.

Burg l Eine Zweidrittelmehrheit benötigt der Jugendhilfeausschuss, um die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen zu beschließen. Und die hat es in der jüngsten Sitzung auch gegeben. Besonders froh ist darüber Dr. Ralph Focke, der Leiter des Jugendamtes: "Es war wirklich nicht leicht, die vielen Bewerber zusammen zu bekommen." Die Bereitschaft für so ein Ehrenamt würde immer mehr schwinden.

"Wir mussten viele Personen persönlich ansprechen und überreden", fügt Kreisvorstand Bernhard Braun an. Damit konnte er auch Barbara Besters (Die Linke) Einwand begegnen. "Ich habe die Vorschlagsliste erst vor drei Tagen erhalten und bedauere, dass mir bis zur Abstimmung keine Zeit blieb, um mich mit den Personen auseinander zu setzen", sagt Barbara Bester.

Der Grund: "Die Liste konnte erst in letzter Minute fertiggestellt werden", erklärt Ralph Focke. Man habe sogar noch auf die Unterstützung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, zurückgreifen müssen.

Einer davon: das Thomas-Morus-Haus in Genthin. Der Leiter Bernd Neumann steht nun auch auf der Vorschlagsliste. Der 63-Jährige hat bereits über zwei Legislaturperioden als Jugendschöffe Erfahrungen gesammelt. Für ihn war das "eine der besten ehrenamtlichen Tätigkeiten, die man ausüben kann".

Für ihn sei diese Aufgabe wie ein Blick durch das Schlüsselloch. "Ich habe dort viel mitbekommen, wovon ich vorher nichts geahnt habe", sagt Bernd Neumann.

Der Leiter der Jugendeinrichtung habe einen Einblick erhalten, was in dem illegalen Bereich so abläuft. "Für meinen Job war das eine wichtige Erfahrung", sagt Bernd Neumann, der täglich mit sozialgefährdeten Jugendlichen zu tun hat.

Während den Legislaturperioden musste der Vater von drei Kindern nur zweimal im Jahr zu einer Verhandlung: "Das ist also kein großer Zeitaufwand." Mal seien diese nach wenigen Minuten und mal nach sieben Stunden vorüber gewesen. "Behandelt werden meist ähnliche Geschichten: Diebstahl, Körperverletzung, Rauschgift", zählt Bernd Neumann auf. Als Jugendschöffe habe er die Chance, Fragen im Gericht zu stellen und an der Entscheidungsfindung des Richters teilzuhaben. Er lässt sich gern noch mal vorschlagen: "Sich in der Rechtssprechung einzubringen, ist für mich Demokratie."

Leider habe er nach zwei Legislaturperioden aussetzen müssen. Auch das ist ein Problem, um eine doppelt so hohe Personenzahl als nötig auf die Vorschlagslisten zu bringen. "Das Gesetz dazu ist sehr alt und überholt. Es müsste unbedingt novelliert werden", erklärt Richter Helmar Ernst.