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Fällungen und Schnittmaßnahmen scheinen jetzt beschlossene Sache zu sein Verkehrssicherung kontra Baumschutz: Wie gefährlich sind die alten Eschen in Bergzow?

Von Sigrun Tausche 12.02.2014, 02:13

Bergzow l Entlang des Bergzower Altkanals sind seit vergangenem Herbst etliche alte Bäume mit roten Markierungen versehen: Sie sollen gefällt werden. Bergzower Bürger haben versucht, das zu verhindern (Volksstimme berichtete). Die jüngste Entwicklung lässt vermuten, dass das erfolglos sein wird.

Die Bäume stehen auf einem Grundstück der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg, Außenbezirk Genthin, ist hier zuständig, und zwar auch für die Verkehrssicherungspflicht. Dies wurde in einem Schreiben aus dem Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Forsten des Landkreises Jerichower Land nochmals bekräftigt.

Die Bergzowerin Christa Räcke hatte nach langem Hin und Her die letzte Hoffnung darin gesehen, an den Landrat zu schreiben und um Hilfe zu bitten. Dieser hatte ihren Brief zuständigkeitshalber an den Fachbereich weitergeleitet.

"Nach einer nochmaligen Beratung und Kontrolle vor Ort müssen im Rahmen der wahrzunehmenden Verkehrssicherungspflicht durch den Grundstückseigentümer sechs Bäume gefällt und an sieben Bäumen die Kronen sehr stark zurückgeschnitten und eingekürzt werden", schrieb Fachbereichsleiter Jürgen Bruelheide. Aufgrund des Gutachtens sei das Wasser- und Schifffahrts-amt verpflichtet zu handeln, "sonst macht es sich im Falle eines Schadens auch strafbar."

Beim Sturm "Xaver" Anfang Dezember sei nachweislich der zur Fällung vorgesehene Baum Nummer 132 umgestürzt, und beim Baum Nummer 140 sei die große Krone abgebrochen. "Sollten die Bäume am Schleusenweg umstürzen, so fallen sie nicht in den Graben, sondern auf angrenzende Privatgrundstücke und können hohen Sachschaden und eventuell sogar Personenschaden verursachen."

Das durchschnittliche Alter der Eschen betrage 150 Jahre, denn der Ihlekanal sei von 1865 bis 1872 gebaut worden. "Diese Bäume befinden sich im Endstadium ihrer Altersphase beziehungsweise im Übergang in die Zerfallsphase, welches durch offene Höhlungen mit Fäule im Wurzel-/Stamm-/Kronenbereich, Trockenastbildung, teilweise Pilzbefall sowie vorhandene Spechthöhlen gekennzeichnet ist."

Ein Stück "Natur pur" am Rande von Bergzow also, doch das darf nicht sein. Die "Verkehrssicherungspflicht" steht dem entgegen. Freilich, bei Stürmen ist auch so mancher vermeintlich gesunde Baum schon umgefallen. Laut Gutachten ist hier aber eine abschätzbare Gefahr gegeben.

Die geplanten Eingriffe beschränken sich auf das Minimum zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit", betonte Bruelheide. Und es werde Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geben.