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Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bei Straathof?

18.03.2014, 16:52

Gladau. In der Schweinemastanlage von Straathof wird wieder ermittelt. Seit heute Vormittag lässt die Stendaler Staatsanwaltschaft in Gladau prüfen, ob die Ferkel artgerecht gehalten werden oder ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt. Aus dem Haus Straathof heißt es dazu: "Der Anfangsverdacht ist unbegründet." Hintergrund sei eine Strafanzeige des Landkreises Jerichower Land. Die Breite der Kastenstände sind dabei eine Streitfrage geblieben. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger spricht für Straathof: "Bei der letzten Kontrolle des Landkreises im Oktober 2013 bestätigte dieser, dass alle Anordnungen vollständig erledigt sind."