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Betonwand soll mit Inschrift gestaltet werden / Zeitliche Abläufe noch ungewiss Denkmalbehörde prüft Mahnmal-Entwurf

Von Mike Fleske 08.04.2014, 03:20

In die Neugestaltung des im Frühjahr 2013 geschändeten Mahnmahls Genthin-Wald kommt Bewegung. Mittlerweile liegt ein Entwurf der Grafik-Designerin Gudrun Seffers vor, der dem Urheberrecht des Ehrenmals, welches Ursula Schneider-Schulz inne hat, Rechnung trägt.

Genthin l Seit mehr als einem Jahr liegt das Mahnmal Genthin-Wald in geschändetem Zustand brach. Im Februar 2013 stahlen Unbekannte die bronzene Frauenskulptur von der Erinnerungsstätte. Im Herbst des vergangenen Jahres entschied der Genthiner Stadtrat, dass die Betonwand, vor der die Frauenfigur an das Leid der KZ-Häftlinge erinnerte, mit einem Kratzputz einem sogenannten Sgraffito, gestaltet werden soll.

Knackpunkt war dabei, dass das Urheberrecht der mittlerweile fast 90-jährigen Künstlerin Ursula Schneider-Schulz aus Magdeburg nicht verletzt werden sollte. Sie hatte das Ehrenmal einst gestaltet. An die Magdeburger Grafik-Designerin Gudrun Seffers erging der Auftrag zur Gestaltung eines Entwurfs.

"Ich habe Frau Schneider-Schulz fünf Entwürfe vorgelegt und wir haben uns gemeinsam für eine Variante entschieden", berichtet Gudrun Seffers. Die Grafik-Designerin legte großen Wert auf die angemessene Gestaltung der Schrift. "Es sind mahnende Zeilen, die an das Leid der Frauen erinnern", so Seffers. "Deshalb musste der typografische Entwurf der Inschrift Rechnung tragen." Dennoch soll die Inschrift deutlich lesbar und durchaus auch von weitem erkennbar sein. Ob dieser schwierige Spagat gelungen ist, muss nun entsprechend geprüft werden. "In der vergangenen Woche erfolgte die Vorabstimmung mit einem Vertreter der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land", erläuterte Genthins Bürgermeister Thomas Barz auf Volksstimme-Anfrage. "Im Ergebnis dessen wurde der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung erarbeitet und dem Landkreis zur Genehmigung vorgelegt." Nach Prüfung des Vorhabens erarbeitet die Untere Denkmalschutzbehörde einen Entscheidungsvorschlag", führt Henry Liebe, Landkreis-Sprecher, das weitere Prozedere aus. Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt kann nun innerhalb eines Monats eine denkmalfachliche Stellungnahme abgeben.

"Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen sein, wenn sie durch Rechtsvorschriften zugelassen sind, oder wenn sie sicherstellen sollen, dass die Regelungen des Denkmalschutzgesetzes eingehalten werden", fügt Liebe hinzu. Die Stadt Genthin muss nun abwarten, ob und welche Auflagen der Genehmigung beigefügt sind. Aus diesem Grund wird die Umsetzung noch einige Zeit auf sich warten lassen. "Ein Zeitraum für die Ausführung der Arbeiten beziehungsweise deren Fertigstellung kann noch nicht benannt werden", macht deshalb auch Bürgermeister Barz deutlich.