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Rauchmelderpflicht Kleine Lebensretter halten Einzug

Von Simone Pötschke 14.01.2015, 02:01

Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Genthin (SWG) und die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft" Genthin (GWG) arbeiten daran, bis zum 31. Dezember die Rauchmelderpflicht umzusetzen. Dann endet eine gesetzliche Übergangsfrist. Viele Wohnungen sind bereits mit dem kleinen Lebensretter ausgestattet.

Genthin l "Die Ausstattung mit Rauchmeldern geht in den Wohnungen der SWG zügig voran", sagt deren Prokuristin Cornelia Zimmermann und kann auf eine vorzeigbare Zwischenbilanz verweisen.

Wohnen ist in Genthin ein wenig sicherer geworden: Seit der Einführung der Rauchmeldepflicht am 21. Dezember 2009 hat die SWG die Wohnungen in den Wohngebieten Gröblerstraße, Baumschulenweg Ahornstraße, Martha-Brautzsch-Straße und Karower Straße mit dem kleinen Lebensretter ausgestattet. Es folgten bis zum Ende des vergangenen Jahres die Wohngebiete Heimstätten, Magdeburger Straße, Schillerstraße, Gutenbergstraße und der Bereich Erlenweg/Friedenstraße.

"Wir haben keine Schwierigkeiten, den gesetzlichen Forderungen nachzukommen", sagte auch Diana Dielas von der GWG "Frohe Zukunft".

Bis zum Jahresende müssen die kleinen Lebensretter in jeder Wohnung angebracht sein.

Wie viele es genau in einer Wohnung sein müssen, regeln die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Demnach muss jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeder Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthalts räumen dient, jeweils mit einem Rauchmelder ausgestattet sein.

Praktisch heißt dies: Eine Wohnung mit einem Flur, von dem drei Kinderzimmer und ein Schlafzimmer abgehen, benötigt also mindestens fünf Rauchmelder.

Ein Mieter kann davon ausgehen, dass der Vermieter gesetzlich für die Beschaffung, Installation und Wartung verpflichtet ist. Bei der SWG werden die Gerätemiete und Wartungsservice in der Betriebskostenabrechnung verrechnet.

"Die Feuerwehr hat immer wieder auf die Notwendigkeit der Rauchmelder hingewiesen."

Stadtwehrleiter Achim Schmechtig

Auch ein Privateigentümer oder Privatvermieter kommt nicht um die Pflicht herum, Wohnung und Haus mit Rauchmeldern auszustatten. Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalts macht hier nach dem Grundsatz "Eigentum verpflichtet" keine Ausnahme. Es obliegt allerdings seiner Entscheidung, ob der Eigentümer eine Fachfirma mit der Installation und Wartung beauftragt, oder ob er diese Arbeiten selbst ausführt.

Die Rauchmelder-Pflicht beschäftigt damit nicht nur die Mitarbeiter und Mieter der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft und der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft", so die jüngsten Erfahrungen Genthins Stadtwehrleiter Achim Schmechtig.

Gegenwärtig, aber auch bereits in der Vergangenheit, gebe es immer wieder Rückfragen von Privatpersonen oder Privatvermietern, bestätigt er.

"Bei der Installation eines Rauchmelders hätte es keinen tragischen Ausgang mit einem Toten gegeben."

Stadtwehrleiter Achim Schmechtig

Schmechtig ist davon überzeugt, dass sich in diesem Interesse auch eine gewachsene Sensibilität für dieses Thema widerspiegelt. "Die Feuerwehr hat immer wieder auf die Notwendigkeit solcher kleinen Lebensretter hingewiesen, etwa bei Tagen der offenen Tür, dem Tag des Ehrenamtes oder in der Pressearbeit", sagt Achim Schmechtig.

Es habe in der Vergangenheit genügend Brände gegeben, bei denen ein Rauchmelder mit Sicherheit eine frühzeitigere Alarmierung der Feuerwehr zur Folge gehabt hätte und so Schäden begrenzt worden wären. Den letzten Brandtoten bei einem Wohnungsbrand gab es in Genthin im Jahr 2004.

Bei der Installation eines Rauchmelders wäre dieser tragische Ausgang definitiv vermeidbar gewesen, schätzt Achim Schmechtig rückblickend ein.

Der Feuerwehrmann ist überzeugt davon, dass mit Umsetzung der Rauchmelderpflicht sprichwörtlich ein sicheres Heim geschaffen wird und die Zahl der Toten und Verletzten nach Bränden in Wohnungen sinkt.

"Das zeigen auch belastbare Statistiken aus Großbritannien und Schweden, wo Rauchmelder schon seit Jahren fester Bestandteil des häuslichen Brandschutzes sind".

In Deutschland verunglücken 70 Prozent der Brandopfer nachts in den eigenen vier Wänden.

Gefährlich ist dabei bekanntermaßen nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. Da bereits das Einatmen einer geringen Menge giftiger Rauchgase tödlich sein kann, ist ein Rauchwarnmelder der beste Lebensretter in den eigenen vier Wänden. Dieser erkennen bereits die ersten Anzeichen von Brandrauch und geben sofort einen grellen Ton ab.