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Elbe-Pareyer Hauptausschuss steht nachträglichem Bauantrag eines Bungalowbesitzers mit notwendiger Planänderung skeptisch gegenüber Wegen einem, der größer baut, den ganzen B-Plan umstoßen?

Von Sigrun Tausche 22.01.2015, 02:10

Parey l Soll die Gemeinde wegen eines Besitzers von einem Wochenendgrundstück, der ohne Baugenehmigung seinen Bungalow größer als zulässig gebaut hat, ihren B-Plan für das betreffende Gebiet ändern und auch noch den größten Teil der Kosten dafür tragen? Vor dieser Frage stand am Montag der Elbe-Pareyer Hauptausschuss. Erwartungsgemäß gab es dafür keine Zustimmung und auch geteilte Meinungen, ob man zumindest teilweise mitgehen sollte.

Die Sachlage erläuterte Bauamtsleiterin Gabriele Panzlaff: Bei einer Kontrolle durch das Bauaordnungamt des Landkreises sei festgestellt worden, dass der Besitzer eines Grundstücks im Naherholungsgebiet "Alte Elbe" bei Parey ohne Genehmigung gebaut hatte und dabei die maximal zulässige Größe der überbauten Fläche von 60 Quadratmetern überschritten wurde. Der Bungalow sei 68,85 Quadratmeter groß. Das Bauordnungsamt habe ihm Gelegenheit gegeben, den Bauantrag nachzureichen, was er auch tat. Das gemeindliche Einvernehmen sei ihm erteilt worden. Jedoch sei den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zugestimmt worden.

Daraufhin sei empfohlen worden zu prüfen, ob die Gemeinde eine Änderung des Bebauungsplans vornehmen will. Denn allein für ein Grundstück sei die Änderung nicht möglich. "Der Antragsteller will aber lediglich die Kosten für das Verfahren seines Bauantrages tragen", informierte Gabriele Panzlaff. "Das würde bedeuten, dass die Gemeinde den größten Teil der Kosten tragen müsste." Insgesamt würde das Änderungsverfahren etwa 5 000 Euro kosten.

"Ich denke, dass die Gemeinde die Kosten trägt, das wollen wir nicht", meinte Nicole Golz, Ortsbürgermeisterin von Parey, räumte jedoch die Möglichkeit ein zuzustimmen, wenn der Antragsteller die Kosten allein trägt - da er sie ja schließlich verursacht hat und (bisher) alleiniger Nutznießer der Änderung ist. Cora Schröder (Parey) machte deutlich, dass sie es nicht gutheißen könne, zu bauen wie man will und im Nachgang dann solche Änderungen zu verlangen.

Zumindest die Pareyer Räte wissen freilich, dass es mehr als ein Wochenendhaus in dem Gebiet gibt, das größer als 60 Quadratmeter ist. Für diejenigen Gebäude allerdings, die schon vor Inkrafttreten des aktuellen B-Plans standen, gelte Bestandsschutz, erläuterte Gabriele Panzlaff.

Hauptamtsleiter Volker Zunder unterbreitete den Vorschlag, die Beschlussvorlage so abzuändern, dass der Antragsteller alle Kosten trägt und darüber abzustimmen. Eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat kam aber auch so nicht zustande: Von den sieben Hauptausschussmitgliedern stimmten zwei zu, zwei dagegen und drei enthielten sich der Stimme.

Vor der Beschlussfassung im Gemeinderat wird auch der Pareyer Ortschaftsrat noch darüber diskutieren.