1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Genthin
  6. >
  7. Auswirkungen noch nicht absehbar

Fernwärme-Lieferanten und Vermieter warten nach BGH-Urteil dessen Begründung ab Auswirkungen noch nicht absehbar

Von Anja Keßler 08.04.2011, 04:28

Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe, wonach die Preisanpassungsklausel in den Lieferverträgen für Fernwärme der Stadtwerke Zerbst nichtig sei, sorgt nicht nur in Zerbst für rauchende Köpfe. Auch im Jerichower Land prüfen Abnehmer von Fernwärme jetzt ihre Verträge.

Zerbst/Burg/Genthin. Über die genauen Auswirkungen nach dem Urteil könne man noch nichts sagen, teilte Jürgen Konratt, Geschäftsführer der Stadtwerke Zerbst, mit. "Wir wissen jetzt nur, dass unsere Preisanpassungsklausel offensichtlich nichtig ist." Konratt will nun die Urteilsbegründung des BGH abwarten.

So hält es auch Joachim Dude, Geschäftsführer der Eon Avacon Wärme GmbH, die in Sachsen-Anhalt unter anderem auch in Genthin und Gommern Wohnungen mit Fernwärme bedient. In der Branche sei es üblich, den Abgabepreis an das so genannte extra leichte Heizöl (HEL) zu koppeln. "Die Verträge wurden meist in den 90er Jahren abgeschlossen und haben lange Laufzeiten von bis zu 20 Jahren", erklärt Dude. Damals sei eine Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis Usus gewesen, und "höchstrichterlich bestätigt", wie Konratt aus Zerbst betont.

Die Richter des BGH hatten angemerkt, dass die Stadtwerke Zerbst entgegen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme" nicht die konkreten Kosten der Erzeugung der Fernwärme berücksichtigt habe. Die verwendete Klausel sieht als einzige Variable den HEL-Preis vor, obwohl die Stadtwerke Erdgas zur Erzeugung verwenden. Darüberhinaus hätten die Stadtwerke nicht dargelegt, "ob und inwieweit die Entwicklung ihrer eigenen Erdgasbezugskosten ebenfalls an dem von ihr angesetzten oder wenigstens einem ähnlichen HEL-Faktor ausgerichtet ist", heißt es in einer BGH-Erklärung.

Gelassen sieht Walter Schulz, Geschäftsführer der Burger Stadtwerke, der Urteilsbegründung entgegen: "Wir haben in unseren Preisanpassungsklauseln auch andere Kostenelemente enthalten und diese sind für unsere Kunden transparent nachvollziehbar", begründet Schulz, warum das Urteil Burg nicht betreffe.

Interessant ist das Urteil vor allem für große Vermieter. Peter Jelitte, Vorstand bei der Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft" in Genthin, erklärte: "Wir werden das Urteil zum Anlass nehmen, entsprechende Schritte gegen die Eon Avacon Wärme zu unternehmen." Zunächst wolle man mit dem Lieferant das Gespräch suchen, zumal man sich seit mehreren Jahren über den Preis streite. "Gerade in Genthin ist der Fernwärme-Preis extrem hoch." Etwa 80 Prozent der 1500 Wohnungen im Bestand hängen am Fernwärmenetz.

Für die Burger Wohnungsbaugenossenschaft kommt das Urteil zum richtigen Zeitpunkt. "Wir befinden uns mit den Stadtwerken derzeit in Verhandlungen, weil Verträge ausgelaufen sind", erklärt Vorstand Diethelm Harp. Er wolle die Urteilsbegründung abwarten und dann für die Verhandlungen nutzen.

Für die Wohnungsbaugesellschaften in Genthin und Burg sieht deren Geschäftsführerin Angelika Domsgen keine Auswirkungen: "In Burg arbeiten wir mit den Stadtwerken sehr gut zusammen und für Genthin habe ich gerade erst mit Eon Avacon Sondertarife für die nächsten zwei Jahre ausgehandelt."

Knuth Jacob, Vorstand der Zerbster Wohnungsbaugenossenschaft, will nun das zuviel bezahlte Geld von den Stadtwerken für seine Genossenschaftsmitglieder zurückfordern. "Außerdem werden wir prüfen, wie es nach dem 31. Dezember 2013 weitergeht." Zu diesem Zeitpunkt ist der Fernwärmevertrag mit den Stadtwerken gekündigt. Als Optionen stehen der Umbau der Heizungsanlage oder ein neuer Vertrag mit den Stadtwerken.