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Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister Wolfgang Bernicke Stadtrat favorisiert nach und nach das Verwaltungsgericht

Von Simone Pötschke 30.04.2011, 06:32

Hinter verschlossenen Türen nahm am Donnerstagabend das Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister Bernicke seinen Fortgang. Der Stadtrat hat mehrheitlich den Vorwurf der Befangenheit gegenüber des Ermittlungsführers zurückgewiesen. Trotzdem ist der Fortgang des Disziplinarverfahrens ungewiss.

Genthin. Wer sich nur ein wenig für Genthiner Kommunalpolitik interessiert, dem wird es zunehmend schwerer gemacht, die Geschehnisse um das Bernicke-Disziplinarverfahren noch nachvollziehen zu können.

Nach neuestem Stand kann nun der Ermittlungsführer mit dem mehrheitlichen Votum des Stadtrates seine Arbeit fortsetzen. Ein Befangenheitsantrag wurde mehrheitlich abgeschmettert. Das bestätigte der Stadtratsvorsitzende Gerd Mangelsdorf (CDU) gegenüber der Volksstimme.

Der Ermittlungsführer, im konkreten Fall ein erfahrener Jurist, hat das Disziplinarverfahren zu führen, in dem er alle be- als auch entlastenden Sachverhalte prüft.

Vor einigen Monaten legte er bereits einen Abschlussbericht vor. Bernickes Anwalt reagierte darauf allerdings mit einem Befangenheitsantrag gegenüber dem Ermittlungsführer. Der Anwalt begründete diesen Schritt laut Insider damit, dass in dem Abschlussbericht aus Sicht des Ermittlungsführers nur belastende Sachverhalte und keine entlastenden Sachverhalte berücksichtigt wurden.

Wie die Volksstimme bereits berichtete, erhielt Bernicke seit Beginn des Disziplinarverfahrens nachweislich keine Möglichkeit, sich vor dem Stadtrat zu erklären. Erst mit dem Antrag der Linken und einer Mehrheit des Stadtrates bot sich für ihn am Donnerstag die Möglichkeit, eine persönliche Erklärung abzugeben, wobei es sich dabei aber nicht um eine formaljuristische Anhörung im Rahmen des Disziplinarverfahrens gehandelt haben soll.

Erste Anhörung im Stadtrat platzte

Die geplante Anhörung, die eigentlich schon bei der vorangegangenen Sitzung erfolgen sollte, platzte, weil es heftige Meinungsverschieden- heiten zwischen den Frak- tionen gab.

In seiner Erwiderung zum Abschlussbericht soll der Anwalt des Bürgermeisters nochmal deutlich auf entlastende Unterlagen und Zeugenaussagen hingewiesen haben, die jetzt laut Mangelsdorf, von Dr. Rode geprüft werden.

Auch hierbei soll es nun wieder Irritationen im Stadtrat gegeben haben. Für etliche Stadträte wurde nicht deutlich, ob es nun einen Abschlussbericht gibt oder ob noch weiter ermittelt werden muss.

Harry Czeke, Fraktionschef der Linken, sprach gestern gegenüber Volksstimme von einer "großen Eierei" im Stadtrat. "Wir haben einen Abschlussbericht vom 20. Oktober und jetzt muss noch einmal in einer Zeugenbefragung neu ermittelt werden. Das ist nicht mehr zu fassen". Der Stadtratsvorsitzende sei ihm daraufhin eine Antwort schuldig geblieben, sagte der Linkspolitiker.

Mittlerweile, fasste Gerd Mangelsdorf gestern aus seiner Sicht den Stand des Disziplinarverfahrens gegen Bernicke zusammen, gebe es für den Stadtrat zwei Möglichkeiten, die Sache zu einem Ende zu bringen. Entweder der Stadtrat stelle das Verfahren ein, oder er verweise es an das Verwaltungsgericht. Er gehe davon aus, dass die Mehrheit des Stadtrates den Gang zum Verwaltungsgericht favorisiert. Auch Harry Czeke, obwohl aus einem ganz anderen politischen Lager, geht inzwischen davon aus. Im Stadtrat ginge es ohnehin nur noch um Parteipolitik, monierte er.

Schon gestern gab es allerdings auch kritische Stimmen unter den Stadträten einiger Fraktionen, die erklärten, dass der Stadtratsvorsitzende sie nicht über den weiteren Fortgang des Verfahrens ausreichend informiert hätte und er sie nicht über ein Schreiben des Bernicke-Anwaltes an den Stadtrat Genthin unterrichtet habe.

Damit bleibt zurzeit wieder alles offen und das Disziplinarverfahren ist noch nicht zu Ende gebracht.

Der Gesetzgeber schreibt für Disziplinarverfahren eine Maximaldauer von sechs Monaten vor. Diese Frist ist in Genthin bereits um das Doppelte überschritten worden.

Eine anonyme Anzeige wegen Untreue im Amt gegen Wolfgang Bernicke, die vor etwa zwei Jahren bei der Staatsanwaltschaft Stendal einging, brachte Bernicke vor etwa eineinhalb Jahren vor Gericht. Es ging insgesamt um drei Vorwürfe, wobei sich in einem Fall der Anfangsverdacht nicht bestätigte und die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht ermittelte.

Nach Beamtenrecht hatte sich Bernicke allerdings für die gleichen Vorwürfe trotz Freispruchs auch beamtenrechtlich bei seinem Dienstvorgesetzten, also dem Stadtrat, zu verantworten.

Für die Dauer des strafrechtlichen Verfahrens musste allerdings nach gesetzlicher Vorgabe das Disziplinarverfahren ruhen.

Um den Vorgang zu beschleunigen, setzte Bernicke ein sogenanntes Selbstreinigungsverfahren in Gang, das ihm das Beamtenrecht in seinem eigenen Interesse einräumt.

Mittlerweile, berichten Insider, gehe es hauptsächlich in dem Disziplinarverfahren nur noch um jenen Vorwurf, bei dem die Staatsanwaltschaft keinen Grund sah zu ermitteln. Er betrifft die vermeintlich falsche Eingruppierung der Bauamtsleiterin.