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Paplitzer Jäger sind gegen Entscheidung des Ortschaftsrates zum Befahren gemeindeeigener Wege Hartmut Wittig: "Es geht darum, dass Wild nicht nachgestellt wird, egal wie"

Von Bettina Schütze 30.05.2011, 06:41

Paplitz/Tucheim. Nicht einverstanden sind die Paplitzer Jäger mit der Entscheidung des Ortschaftsrates zur "Befahrung gemeindeeigener Wege im Rahmen des FFOG".

Er hatte, im Gegensatz zum Tucheimer Ortschaftsrat, seine Zustimmung erteilt, dass die Tierfilmer Thomas Wöhling und Antje Stolze die Waldwege nutzen dürfen. Ortsbürgermeister Franz Schuster hatte dies unter anderem damit begründet, dass "die Jäger durch die Tierfilmerei der beiden nicht behindert werden."

Hartmut Wittig, Jäger aus Paplitz, darauf: "Es geht nicht darum, dass wir Jäger gestört werden. Es geht darum, dass nicht jeder dem Wild nachstellen kann, auch nicht mit einer Kamera", macht Hartmut Wittig deutlich. Und Wolf Lützow, Jäger aus Tucheim, der an der Berufsbildenden Schule "Conrad Tack", Außenstelle Magdeburgerforth, unter anderem auch Jagdrecht unterrichtet, meint dazu: "Demokratie funktioniert nur, wenn sich alle an die Gesetze halten. Und die sind zum Wohle der Tiere ausgelegt."

Hartmut Wittig bestätigt, dass "die Jäger durchaus dafür sind, dass sich die Leute im Wald erholen". Aber trotzdem nehme die Beunruhigung der Tiere zu. Das Wild ändere seine Gewohnheiten, zum Beispiel beim Fressen. Es kommt dann nicht mehr aus der Deckung heraus. Um aber zu fressen, knabbert es Bäume an und es entsteht Wildschaden.

Wolf Lützow zitiert den Paragrafen 19a des Bundesjagdgesetzes, wonach es "verboten ist, Wild insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnlichen Handlungen zu stören." Lützow schlussfolgert: "Fährt man nur zum Zweck des Filmens in den Wald, ist das verboten."

Des Weiteren berufen sich die Jäger auf das Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt. Der befugte Jäger könne innerhalb des Jagdbezirkes andere auffordern, Störungen des Wildes zu unterlassen, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen über das Verhalten in Feld und Forst verstoßen und dadurch Wild erheblich beunruhigen, heißt es darin.

Zudem führen Lützow und Wittig den Paragrafen 4 des Feld- und Forstordnungsgesetzes (FFOG) an. Er regelt, dass "das Fahren in Feld und Wald mit Kraftfahrzeugen verboten ist. Ausgenommen sind Personen mit Einwilligung des Grundeigentümers oder des Nutzungsberechtigten und Personen im Rahmen der befugten Jagdausübung". Diese Kriterien treffen im Falle der beiden Tierfilmer aus Tucheim nicht zu, sind sich Hartmut Wittig und Wolf Lützow einig.

Hehlerware wird hier angeschaut

Ebenfalls ein Dorn im Auge ist den Jägern das Sammeln von Abwurfstangen durch die beiden Tierfilmer. Sie berufen sich in ihrer Kritik auf den Paragrafen 19 des Bundesjagdgesetzes: "Verboten ist, Abwurfstangen ohne schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten zu sammeln."

Wer dies ohne Erlaubnis tut, begeht eine Straftat. Wer nur eine mündliche Erlaubnis dafür hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. "Wir haben nichts gegen die jährliche Ausstellung der beiden Tierfilmer in Tucheim. Aber die Besucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie sich "Hehlerware\' anschauen", sagen Hartmut Wittig und Wolf Lützow.

Dass die Jäger in Paplitz und Tucheim ein gutes Verhältnis zur Bevölkerung haben, zeige sich bei der jährlichen Enduro-Veranstaltung in Tucheim. "Hier werden wir als Jäger einbezogen. Und wenn sich alle Beteiligten an die Regeln halten, funktioniert es auch", so Wolf Lützow, der einräumt, dass eine solche Veranstaltung eigentlich nicht statthaft ist. So werden hier Schlammstrecken gefordert. Wolf Lützow: "Diese Stellen sind aber eigentlich ein geschütztes Biotop."

Hartmut Wittig und Wolf Lützow plädieren im Namen der Jäger deshalb dafür, dass die Ablehnung des Tucheimer und des Gladauer Ortschaftsrates zum Befahren der gemeindeeigenen Wege im Rahmen des FFOG auch in Zukunft aufrechterhalten bleibt.

Auf Volksstimme-Anfrage wollten sich Thomas Wöhling und Antje Stolze zu den Vorwürfen nicht äußern.