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Neue Satzung tritt ab 1. Januar in Kraft Vergnügungssteuer für Spielautomaten fällig

22.12.2011, 04:23

Genthin (mla) l Zum Jahresbeginn wird eine neue Vergnügungssteuersatzung in der Stadt Genthin gültig. Der Stadtrat hat dem Entwurf aus der Verwaltung Anfang Dezember seine Zustimmung gegeben. Die neue Vergnügungssteuersatzung ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Demnach muss der Spielumsatz der Steuer zugrunde liegen. Eine Besteuerung der Spielgeräte nach Stückzahl und Aufstellungsort der Automaten widerspreche dagegen den Verfassungsgrundsätzen.

Den Stadträten hatten zwei Varianten für die neue Vergnügungssteuersatzung zur Auswahl gestanden. Variante 1, die verworfen wurde, erhebt die Steuer in Form der Kartensteuer, Spielgerätesteuer, Pauschsteuer oder als Steuer nach der Roheinnahme. Die Variante 2, die einstimmig angenommen wurde, beschränkt sich auf die Spielgerätesteuer.

Bürgermeister Wolfgang Bernicke zog vor der Abstimmung im Stadtrat einen Vergleich zur Hundesteuersatzung. Dass die Besitzer von gefährlichen Hunden bei einer Neuanschaffung mit 500 (für den ersten) beziehungsweise 600 Euro (für jeden weiteren) herangezogen werden, diene der Abschreckung, dass sich Tierfreunde gar nicht erst eine Rasse zulegen, die zu den gefährlichen Hunden zählt. Ähnlich sei es mit der Vergnügungssteuersatzung. Diese werde erhoben, damit die Hemmschwelle, Spielgeräte und Automaten aufzustellen, größer ist.