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Neue Bewohnerin will helfen und wird von Institutionen abgewiesen Kranker Kater wird vom Besitzer allein auf verlassenem Grundstück zurückgelassen

Von Mike Fleske 29.03.2012, 05:17

Nachdem sie sich einer verwahrlosten Katze angenommen hatte, erhoffte sich eine Leserin des Genthiner Rundblicks Hilfe von verschiedenen Institutionen. Allerdings wurde sie mit ihrem Anliegen abgewiesen.

Genthin l Nachdem die Leserin (Name der Redaktion bekannt) Anfang März ihre neue Wohnung in Genthin bezogen hatte, machte sie einen erschütternden Fund. Auf dem Grundstück befand sich ein Kater, der wahrscheinlich von seinem vorherigem Besitzer nach dem Umzug zurückgelassen wurde.

"Er war sehr menschenbezogen und kannte auch das Haus", schildert die Finderin. Das Tier war wahrscheinlich mehre Monate allein und in sehr schlechtem Zustand. Der Kater wies Bissspuren auf, war abgemagert und litt unter Fieber und Durchfall. Die Leserin ist Hundehalterin und konnte den Kater nicht selbst in Pflege nehmen, da sich die Tiere nicht vertrugen.

Hilfesuchend wandte sich die Frau an den Tierschutzverein Genthin und wurde abgewiesen. Das sei durchaus richtig, meint Christa Rutt vom Verein: "Wir sind bei Fundtieren nicht die erste Adresse." Für die Pflege und Versorgung von verletzten Tieren könne der Verein finanziell nicht aufkommen. Die Finanzierung der Arbeit erfolge allein durch Spenden, nicht aber durch öffentliche Gelder. "Bei Fundtieren sollte das Ordnungsamt der Stadt Genthin als Erstes angesprochen werden", rät Rutt. Dieses sei mit der Aufgabe betraut und bekomme dafür auch Geld von den Ortsteilen. Rutt bestätigt allerdings auch, dass in Ausnahmefällen Tiere versorgt würden. "Wenn beispielsweise ältere Menschen ins Pflegeheim gehen und nicht wissen, wohin sie mit ihren Tieren sollen." Allerdings müssten die Besitzer in diesen Fällen für die Pflege der Tiere aufkommen. Die Leserin hatte nach ihren Angaben auch beim Tierasyl in Zabakuck keinen Erfolg, das auf mangelnde Kapazität und die Zuständigkeit des Ordnungsamtes der Stadt Genthin verwiesen habe.

"Weder im Tierheim noch beim Ordnungsamt ist der Fall bekannt", erklärt Fachbereichsleiterin Christina Pierau auf Anfrage. Das Ordnungsamt sei in dieser Sache zudem nicht zuständig, da das Fundrecht keine Anwendung finde. Da die Katze nicht verloren wurde, sei auch die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde der Stadt Genthin nicht gegeben. Ansprechpartner sei das Veterinäramt des Landkreises Jerichower Land als Tierschutzbehörde. Pierau fügt hinzu, dass das Ordnungsamt auch nicht aus Gründen der Gefahrenabwehr tätig werden könne, wenn das Tier keine Nahrung erhalte oder Lärm verursache.

Hilfe bekam die Leserin letztlich von der als "Katzenmoni" bekannten Tierpflegerin Monika Urbanczik aus Mützel. Sie veranlasste eine Tierarztbehandlung und trieb per Spendenaufruf im Internet Gelder für die Unkosten auf. Auch eine Pflegestelle für den Kater konnte sie ausfindig machen. Allerdings war das Tier so schwer krank, dass es nach einer Woche verstarb. Urbanczik versteht nicht, warum die verschiedenen Stellen nicht geholfen haben. "Seit der Ergänzung des Artikels 20a GG im Jahre 2002 hat der Staat nicht nur die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, sondern auch die Tiere", meint sie und fügt hinzu: "Wir behalten uns rechtliche Schritte vor und werden den Deutschen Tierschutzbund über das Verhalten seiner Mitglieder, dem Tierschutzverein Genthin e.V. und dem Tierasyl Zabakuck, informieren."

Beim Landkreis wird derzeit überprüft, wo die Zuständigkeiten liegen und welche Ansprechpartner Bürgern bei Tierfunden zur Verfügung stehen.