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Zweiter Bauabschnitt folgt womöglich erst 2013 / Ortschaftsrat Brettin berät und empfiehlt die Baumschutzsatzung der Stadt Jerichow Ohne Haushalt kann die Stremmestraße nicht weiter gebaut werden

Von Manuela Langner 18.08.2012, 05:19

Brettin l Die Informationen zum zweiten Bauabschnitt der Stremmestraße wären eigentlich der wichtigste Punkt auf der Sitzung des Brettiner Ortschaftsrates am Donnerstagabend gewesen. Doch gleich zu Sitzungsbeginn hatte Ortsbürgermeister Werner Pamperin das Thema streichen müssen. Er warb unter den Ratsmitgliedern für Verständnis: Einladung und Tagesordnung für die August-Sitzung seien auf Grund der Urlaubszeit sehr frühzeitig rausgeschickt worden.

Zu dem Zeitpunkt sei noch nicht ersichtlich gewesen, dass es keine neuen Informationen zum zweiten Bauabschnitt geben könne, erklärte Werner Pamperin.

Der weitere Ausbau der Ortsdurchfahrt hakt, weil der Haushaltsplan der Stadt Jerichow von der Kommunalaufsicht des Landkreises Jerichower Land nicht genehmigt worden ist.

Dauere es noch viel länger mit dem neuen Haushaltsplan, rücke der Baubeginn in den Herbst, sogar Spätherbst vor, teilte der Ortsbürgermeister mit.

Ist ein so später Baubeginn aber überhaupt noch sinnvoll? Deshalb müsste die Stadt jetzt klären, ob die Fördermittel für den Ausbau auch noch im nächsten Jahr zu Verfügung stehen und ob sich der Landkreis auch 2013 an dem Vorhaben beteilige. Die Stremmestraße ist eine Kreisstraße, das heißt, die Fahrbahnsanierung ist Sache des Landkreises, für die Nebenanlagen ist die Stadt Jerichow für ihren Ortsteil Brettin zuständig.

Der erste Abschnitt der Stremmestraße war im vorigen Jahr ausgebaut worden.

Zudem diskutierten die Ratsmitglieder am Donnerstag über die neue Baumschutzsatzung, die in der Stadt Jerichow in Kraft treten soll. Da Brettin bislang eine eigene Satzung hatte, war der Ortschaftsrat gefordert, sich mit dem Entwurf der neuen auseinanderzusetzen.

Werner Pamperin informierte, dass zuvor bereits die (Orts-)Bürgermeister-Runde das Papier auf dem Tisch gehabt hatte. Themen seien da gewesen, ab welchem Stammumfang eine Genehmigung zum Fällen eingeholt werden müsste und welche Bäume als besonders schützenswert eingestuft werden sollten.

Die Brettiner gingen mit dem vorgeschlagenen Umfang des Baumstammes von 80 Zentimetern mit und waren auch einverstanden, dass Nadelbäume nicht geschützt werden müssen.

Für Ratsmitglied Torsten Schmidt war es darüber hinaus wichtig, dass Bäume nicht erst gefällt werden dürfen, wenn ihr Schattenwurf so massiv ist, dass im Haus Licht angemacht werden muss. Diese Regelung ging ihm zu weit. "Es sollte generell bei Schattenwirkung gefällt werden können", sagte Torsten Schmidt.

Dass Leute, die auf ihren Grundstücken Bäume pflanzen mit der Baumschutzsatzung nicht bestraft werden dürfen, war Tenor unter den Ratsmitgliedern.

Mit Torsten Schmidts Bedenken konnte Werner Pamperin mitgehen. "Das ist übertrieben." Der Ortschaftsrat gab der Baumschutzsatzung mit dieser einen Änderung seine Zustimmung.

Allerdings fragten sich die Brettiner Ortschaftsratsmitglieder auch, wie eine einheitliche Satzung, die im gesamten Stadtgebiet Jerichow gültig sein soll, erlangt werden soll, wenn vielleicht jeder Ortschaftsrat andere Bedenken gegenüber einer vorgeschlagenen Regelung habe.