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Gerichtlich bestellter Sachverständiger holt Streitparteien an einen Tisch / Weiterer zeitlicher Ablauf bleibt offen Splittschäden auf B 81: Gutachter nimmt Arbeit auf

15.08.2013, 01:09

Halberstadt/Magdeburg (dl) l Im Streit um Mängel bei der Sanierung der Bundesstraße 81 hat nun endgültig die Justiz das Sagen: Nachdem das Land als Auftraggeber der Splitt-Bitumen-Reparatur beim Landgericht in Magdeburg Klage eingereicht hatte, hat es in dieser Woche einen ersten Termin mit dem vom Gericht bestellten Gutachter gegeben.

Nach den Worten des Vize-Chefs der Landesstraßen-Baubehörde (LSBB), Uwe Langkammer, ging es in dieser Zusammenkunft zunächst um verfahrensrechtliche Fragen. "Letztlich standen Unterlagen im Mittelpunkt, die der Gutachter benötigt, um in der Sache eine fundierte Stellungnahme abzugeben", so Langkammer. Zu weiteren inhaltlichen Fragen wollte sich der Behörden-Vize-Chef mit Blick auf das laufende juristische Verfahren nicht äußern.

Damit bleibt unklar, ob auch die beklagte Baufirma am Treffen teilgenommen hat. Dieser wird seitens der Landesstraßen-Baubehörde vorgeworfen, die Splittsanierung im Herbst vorigen Jahres nicht fachgerecht ausgeführt zu haben.

Im September 2012 war ein rund 3000 Meter langer Abschnitt der B 81 zwischen dem Ortsausgang Halberstadt und dem Parkplatz bei Emersleben mit einer Bitumen-Splitt-Schicht versehen worden. Wenig später lösten sich in großem Stil Bitumenteilchen und beschädigten Autos. Seither gilt in diesem Abschnitt ein Tempolimit.

Nachdem eine gütliche Einigung zwischen Baufirma und LSBB nicht zustande gekommen ist, sollen nun Juristen - aktuell in erster Instanz am Landgericht Magdeburg - den Streit klären. Wann mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen ist, bleibt offen. Vertreter der Baufirma haben eine öffentliche Stellungnahme bislang abgelehnt.