1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halberstadt
  6. >
  7. Rechte werben auf dem Weg zur KZ-Gedenkstätte

Keine Verstöße bei NPD-Wahlplakaten in Langenstein Rechte werben auf dem Weg zur KZ-Gedenkstätte

Von Tom Koch 03.05.2014, 01:33

Die massive Wahlwerbung der rechtsextremen NPD in Langenstein sorgt für Kritik. Laut Stadtverwaltung ist alles korrekt, Verstöße sind bei einer aktuellen Kontrolle nicht festgestellt worden.

Langenstein/Halberstadt l "Ich finde es beschämend, dass in Langenstein so massive NPD-Wahlwerbung hängt", sagte Carmen Rosentreter am Volksstimme-Lesertelefon.

Allein in der Hauptstraße, die zur KZ-Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge führt, habe sie "mindestens zwölf Wahlplakate" der vom Verfassungsschutz als rechtsextreme Partei eingestuften NPD gezählt. "Das ist doch eine Ohrfeige für die Angehörigen jener Opfer, die dort unter den Nazis umgebracht worden sind", erklärte die Leserin.

Sie verband ihre Kritik mit der Frage, ob die Rechten damit gegen die Vorschriften für Wahlwerbung verstoßen würden. Auf Volksstimme-Nachfrage und nach einer Kontrolle am Dienstagvormittag erklärte die Halberstädter Stadtverwaltung: "Es wurden keine Verstöße festgestellt. Die Plakatierung der NPD in der Hauptstraße in Langenstein ist zulässig."

Ein Verbot von Wahlwerbung bestehe in Halberstadt lediglich im Bereich von Holz- und Fischmarkt, da sich das Halberstädter Briefwahllokal im Rathaus am Holzmarkt befinde. In diesem Zusammenhang gelte zusätzlich ein Werbeverbot am Wahltag an und in Gebäuden, die ein Wahllokal sind, informierte Ute Huch als Rathaussprecherin weiter.

Die Vorschriften zum Befestigen der Wahlwerbung sind umfangreich, Verkehrsschilder sind dafür tabu, Lichtmasten hingegen erlaubt, allerdings nur in einer Höhe von 2,20Meter. Das Plakatierungsverbot gelte außerdem an Bäumen, Telefonmasten, Wartehallen, im Bereich von Friedhöfen und jeglichem Bahngelände.

Die Wahlplakate, so listete Ute Huch weiter auf, dürfen die Sicht auf Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen und keine Ampel verdecken. Vorgeschrieben sei zudem die Art und Weise der Wahlwerbung. Demnach ist es unzulässig, mehrere Plakate einer Partei an einem Lichtmast zu befestigen. Zusätzlich gelte, dass die Parteien maximal fünf sogenannte Doppelplakate in einer Straße hängen dürfen.

Der Halberstädter Stadtverwaltung sei keine aktuelle Kritik an der Wahlwerbung der Rechten speziell in Langestein bekannt, heiß es. Zur Einschätzung von Volksstimme-Leserin Carmen Rosentreter, sie empfinde diese Wahlwerbung der Rechten als beschämend, erklärte Halberstadts Oberbürgermeister Andreas Henke (Linke): "Gleichwohl ich die politische Meinung der Leserin teile, sind keine einschränkenden Maßnahmen gerechtfertigt, da die Auflagen eingehalten sind und Art und Anzahl der Plakate im Bereich der gesetzlichen Vorgaben liegen."

Inzwischen sind die Plakate abgehängt worden.