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Verwaltung ermittelt bebaute und befestigte Grundstücksflächen für neue Regenwassersatzung Behördenbrief sorgt für Unmut

Von Christian Besecke 09.08.2014, 03:23

Unmut in der Verbandsgemeinde Vorharz. Den Hauseigentümern und Erbbauberechtigten sind dieser Tage sogenannte Erhebungsbögen zur Ermittlung ihrer Grundstücksflächen ins Haus geflattert.

Vorharz l Die von der Verbandsgemeinde verschickten Bögen mit der Selbstauskunft für die Grundstücksbesitzer sollen die Grundlage für die neue Regenwassersatzung bilden. Für Unmut haben sie dennoch gesorgt, denn einige Einwohner befürchten, dass nun weitere Ausgaben auf sie zukommen. Das ist im Prinzip auch so.

Harald Brockelt, der Leiter Bau- und Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde erläutert gegenüber der Volksstimme den Sinn der Erhebungsbögen. "Zunächst einmal muss ich anmerken, dass wir in dem vorliegenden Fall nur die Behörde sind, die dieses Vorgang ausführen muss." Brockelt weiter: "Die Verbandsgemeinde ist im März von der Kreisverwaltung aufgefordert worden, die Grundlagen für die neue Regenwassersatzung zu schaffen. Es wurde eine achtmonatige Frist eingeräumt, die Regelung zu beschließen und in die Tat umzusetzen. Sie ist somit keine Erfindung unserer Verwaltung."

Der Verbandsgemeinderat beschloss die Satzung (Volksstimme berichtete). Die Verwaltung hat daraufhin die Fragebögen angefertigt und an Hauseigentümer und Erbbauberechtigte im Vorharz per Post verschickt. Es handelt sich um eine Selbstauskunft, in der die Betroffenen erklären müssen, wohin das Regenwasser von ihrem Grundstück gelangt. Außerdem liegt dem jeweiligen Schreiben eine Erläuterung bei, wie der Bogen auszufüllen ist. "Für uns ist es wichtig, zu erfahren, wie die Flächen beschaffen sind", erklärt Brockelt. "Gibt es ein versiegelte Pflasterungen, handelt es sich um Kies oder versickert das Wasser auf dem Grundstück, landet es gar im öffentlichen Kanalanschluss?" Das seien alles Punkte, über die die Eigentümer die Behörde informieren müssten. Die Angaben fließen in die Berechnung der Beiträge ein. "Wir ermitteln quasi, wohin das Regenwasser an 365 Tagen im Jahr fließt", beschreibt Brockelt die Arbeit.

Ihrer Pflicht seien schon viele Hausbesitzer nachgekommen, so dass die Verwaltung die Sichtung begonnen habe. "Es sind hin und wieder Nacharbeiten erforderlich, wenn die Angaben nicht komplett sind", sagt Brockelt. "Daher bitte ich darum, die Fragebögen sorgsam auszufüllen."

"Für uns ist es wichtig, zu erfahren, wie die Flächen beschaffen sind."

Harald Brockelt. Leiter des Bau- und Ordnungsamtes

Grundstücke, bei denen es die Eigentümer nicht für nötig halten, die Selbstauskunft auszufüllen, werden von der neuen Regenwassersatzung nicht ausgenommen. "Ich kann mir das jeweilige Flurstück am Computer aufrufen", sagt Brockelt. "Es gibt Katasterkarten, nach denen wir uns dann richten. Wenn ich das Grundstück selbst ausmesse, kann ich aber nicht genau wissen, wie es beschaffen ist. Das Land stellt uns außerdem Luftbilder zur Verfügung." Daher sei es im Sinne der Eigentümer, diese Daten korrekt anzugeben. Im Zweifelsfall entstünden ihnen eventuell Nachteile, wenn die Abrechnung am Ende nicht hundertprozentig genau erfolgt.

"Eine weitere Vorgehensweise wäre, die jeweiligen Grundstücke von Mitarbeitern der Verwaltung aufsuchen zu lassen und sie persönlich in Augenschein zu nehmen", fügt der Leiter des Bau- und Ordnungsamtes hinzu. "Das ist ein Riesenaufwand und dürfte kostenintensiv werden."

Sind alle Antwortschreiben ausgewertet, erfolgt schließlich die Berechnung. Kosten und Flächen werden dabei gegenübergestellt. Erst dann steht die Höhe der Gebühren fest. "Eine genaue Angabe, wann wir soweit sind, kann ich derzeit noch nicht machen", erklärt Brockelt. "Das hängt alles von den bereits geschilderten Faktoren ab. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck an der Umsetzung."