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  7. Blitzer-Fahrzeuge dürfen falsch parken

Für Autos mit Lasertechnik gilt Ausnahmeregelung / Temposünder haben vor Gericht keine Chance Blitzer-Fahrzeuge dürfen falsch parken

Von Jörn Wegner 12.08.2014, 03:16

Halberstadt l Am Straßenrand entgegen der Fahrtrichtung zu parken, verbietet die Straßenverkehrsordnung. Wer an der Gegenfahrbahn eine Parklücke sieht, ist gezwungen zu wenden. Ansonsten beginge er eine Ordnungswidrigkeit. Doch gilt diese Regelung auch für Blitzerfahrzeuge?

Einigen Volksstimme-Lesern ist es schon öfter aufgefallen, dass das Blitzerauto der Stadt Halberstadt, ein dunkelblauer VW Caddy mit Wismarer Kennzeichen, entgegen der Fahrtrichtung parkte und von dort aus seine Arbeit verrichtete. Weit verbreitet ist die Ansicht, dass dies auch einem Behördenfahrzeug nicht gestattet sei.

Ein Irrtum: Das Blitzerauto nehme "hoheitliche Aufgaben" wahr, sagt Sylvia Reichmuth vom Bereich Straßenverkehrsangelegenheiten der Stadt Halberstadt. Damit gelten auch für das städtische Blitzerauto die Ausnahmen nach Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser befreit die Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und anderen Behörden und Einrichtungen von den Vorschriften der StVO, wenn es der jeweilige Einsatz verlangt. Die kommunale Verkehrsüberwachung sei gleichzusetzen mit der der Polizei, so Sylvia Reichmuth.

Christel Schellin ist Anwältin mit Schwerpunkt Verkehrsrecht in Halberstadt. Sie bestätigt Sylvia Reichmuths Aussagen. "Wie das Auto geparkt ist, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass der Laser den Vorschriften entsprechend ausgerichtet und geeicht ist", sagt die Anwältin. Wer von einem links parkenden Auto aus geblitzt wird, kann - solange den Vorschriften entsprechend gemessen wurde - gegen den folgenden Bußgeldbescheid nichts ausrichten. "Vor Gericht hätten wir keine Chance", sagt Christel Schellin. Warum das Parken entgegen der Fahrtrichtung überhaupt untersagt ist, kann sie sich nicht sagen. "Es steht im Gesetz", so die Anwältin.