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Staatsanwaltschaft sieht Tatbestand der sexuellen Beleidigung als bewiesen Lehrer stimmt Zahlung von Geldauflage zu

12.09.2014, 17:33
Das Hessische Landessozialgericht hat die Rechte behinderter Lehrer gestärkt. Foto: Johannes Eisele
Das Hessische Landessozialgericht hat die Rechte behinderter Lehrer gestärkt. Foto: Johannes Eisele dpa-Zentralbild

Halberstadt (dl) l Die Staatsanwaltschaft sieht nach Ermittlungen gegen einen Halberstädter Kommunalpolitiker und Förderschullehrer den Tatbestand der sexuellen Beleidigung bewiesen. Die Ermittler haben dem Politiker, der für die CDU im Stadtrat der Harzer Kreisstadt sitzt, die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage angeboten. Der Anwalt des promovierten Pädagogen hat angekündigt, das Angebot, das mit der Zahlung von 1000 Euro an die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft verbunden ist, anzunehmen. Zugleich bleibt der Pädagoge, dem fristlos gekündigt wurde, damit ohne Vorstrafe.

Dem Mann wird sexuelle Beleidigung und Belästigung von Schülerinnen der Förderschule vorgeworfen. Er hat sie über soziale Netzwerke und persönlich gehaltenen Chat-Kontakte zu Treffen gedrungen. Eine der Minderjährigen berichtet von Küssen und Berührungen. Der Politiker sieht mit dem Ermittlungsausgang seine Unschuld bewiesen.

Die Volksstimme berichtet in den Printausgaben Halberstadt und Wernigerode am Sonnabend ausführlich.