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Mehrheit der Abgeordneten stimmt neuer Gebührenkalkulation zu / Benutzersatzung umstritten Ströbecker Ortschaftrat lehnt Friedhofssatzung ab

11.10.2014, 01:10

Schachdorf Ströbeck (sc) l Die Verärgerung über den sommerlichen Schnellschuss der Stadtverwaltung sitzt tief bei den Mitgliedern des Ströbecker Ortschaftsrates. Die Neufassung der Friedhofssatzung ohne zugleich eine Gebührenkalkulation vorzulegen, war in allen betroffenen Ortsteilen im Sommer abgelehnt worden. Nun liegt das Zahlenpapier vor und die Ortsbürgermeister waren im Vorfeld intensiv mit der Kalkulation vertraut gemacht worden.

Nun haben alle Ortschaftsräte die neuen Satzungen auf dem Tisch, am kommenden Donnerstag soll der Stadtrat beschließen. In Ströbeck verweigerte der Ortschaftrat während seiner jüngsten Zusammenkunft der neuen Benutzungssatzung komplett seine Zustimmung. Man befürchte den Verlust der Individualität bei den einzelnen Grabgestaltungen, hieß es während der Debatte zum Beispiel von Maik Ledderbohm. Anneli Borgmann (Bündnis90/Grüne) sieht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft auf dem Friedhof wegen der Unterscheidung von Wahl- und Reihengräbern.

Während die Benutzungssatzung rundweg abgelehnt wurde, obwohl man zuvor über die Festlegung der Öffnungszeiten abgestimmt hatte, gaben fünf der sieben anwesenden Ratsmitglieder der Gebührensatzung ihre Zustimmung. Nur Ortsbürgermeister Jens Müller (SPD) lehnte diese Satzung ab. "Das ist eine Protest-Stimme, im Stadtrat werde ich als Abgeordneter für das Papier stimmen", erklärte der Ortsbürgermeister. Er sei mit dem Procedere zu Beginn der ganzen Diskussion nicht einverstanden. "Für solche Satzungen braucht man Zeit, um sie zu lesen. Da kann die Stadtverwaltung nicht einfach eine Tischvorlage draus machen", so Müller.

Aus versicherungsrechtlichen Gründen muss an den Eingängen der Friedhöfe eine Öffnungszeit vermerkt sein. In Ströbeck einigte sich der Ortschaftsrat auf die Regelung, dass das Betreten des Friedhofs von Mai bis September von 7 bis 20 Uhr gestattet ist. Von Oktober bis April gilt eine Öffnungszeit von 8 bis 18 Uhr.