1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halberstadt
  6. >
  7. Noch keine Entscheidung im Kletterwald-Streit

Nach Unfall an Seilbahn sollen beide Seiten schriftlich weitere Argumente vortragen / Urteil frühestens Ende Januar Noch keine Entscheidung im Kletterwald-Streit

Von Dennis Lotzmann 22.11.2014, 02:16

Magdeburg l Im Streit um die Schuldfrage nach einem Unfall in einem Harzer Kletterwald gibt es noch keine Entscheidung. Der Richter der zuständigen Zivilkammer des Magdeburger Landgerichtes hat nach einer öffentlichen Verhandlung kein Urteil gefällt. Er will voraussichtlich am 29. Januar seine Entscheidung verkünden. Zuvor sollen sowohl die Klägerin als auch der beklagte Betreiber des Kletterwaldes ihre Argumente noch einmal in schriftlicher Form darlegen.

Die heute 39-jährige Klägerin hatte sich im August 2012 im Kletterpark verletzt. Sie prallte beim Benutzen einer Seilbahn mit dem Fuß gegen eine Wurzel und musste anschließend am Knöchel operiert werden. Sie wirft dem Betreiber der Anlage Defizite in der Verkehrssicherungspflicht vor und fordert nun mindestens 7000 Euro Schmerzensgeld und rund 650 Euro Schadensersatz. Aufgrund der im Raum stehenden Forderungen ist das Magdeburger Landgericht zuständig.

Die Klägerin - eine Polizeibeamtin aus dem Harzkreis - hält den Unfall aus ihrer Sicht für unvermeidbar, weil sie die Wurzel, die rund acht Zentimeter weit aus der Erde geragt haben soll, bei der Seilbahnfahrt nicht habe erkennen können. Der Betreiber, so ihre Forderung, hätte die Wurzel entweder entfernen oder aber deutlich sichtbar für die Seilbahnnutzer kennzeichnen müssen.

Der Kletterwald-Betreiber konterte in der Verhandlung unter anderem damit, dass es sich um die Hauptwurzel eines Baumes gehandelt habe, die er nicht einfach habe entfernen könne. Die Wurzel sei aber abgeflacht worden. Zudem habe es vor diesem Unfall keinerlei Probleme mit ihr gegeben. Er sieht - ebenso wie seine Haftpflichtversicherung - auf seiner Seite keinerlei Pflichtverletzungen und lehnt die im Raum stehenden Forderungen ab.

Gestützt wurden die Angaben beider Seiten durch Zeugen. Der Betreiber ließ beispielsweise Angestellte zu Wort kommen, die sich an keine Unfälle erinnern konnten. Die Klägerin, die seinerzeit mit ihrem Mann und der Tochter im Kletterwald war, hatte ihren Mann als Zeugen benannt. Dieser ist ebenfalls Polizeibeamter. Auch er erklärte vor der Zivilkammer des Landgerichtes, die Wurzel nicht gesehen zu haben.

Wohin der zuständige Zivilrichter nach dem Verhandlungsauftakt tendiert, bleibt offen. Er will nach den Worten von Gerichtssprecher Christian Löffler zunächst weitere Argumente beider Seiten abwarten. Zudem müsse auch die Forderungshöhe seitens der Kläger noch präzisiert werden.

Der Betreiber des Kletterwaldes, der bundesweit mehrere derartige Hochseilanlagen hat und allein im Harz zwei betreibt, hat derweil reagiert: Während auf Fotos vom Unfallzeitpunkt die strittige Wurzel nach Löfflers Worten unbedeckt war, wurde sie laut Betreiber später mit Rindenmulch abgedeckt.

Ob es sinnvoll ist, ein solches Hindernis im Verlauf einer Seilbahnanlage abzudecken, ist aus Sicht von Prozessbeobachtern indes fraglich. Damit, so der Einwand, werde Seilbahnnutzern optisch eine trügerische Sicherheit suggeriert.

Nach Christian Löfflers Worten sind Ende Januar drei Möglichkeiten denkbar: Das Abweisen der Klage oder deren Zulassung oder aber der Eintritt in eine weitere Beweisaufnahme.