1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halberstadt
  6. >
  7. Ruhestörender Lärm erregt die Einwohner

Feiertagsruhe wird in Wegeleben oft nicht eingehalten Ruhestörender Lärm erregt die Einwohner

Von Christian Besecke 29.12.2014, 02:16

Bürger von Wegeleben haben sich in den letzten Monaten vermehrt von Lärm an Sonn- und Feiertagen belästigt gefühlt. Bis in den Dezember hi-nein wurden entsprechende Beschwerden an den Bürgermeister gerichtet.

Wegeleben l Wegelebens Stadt-oberhaupt Hans-Jürgen Zimmer (CDU) hat die Fülle der Beschwerden sichtlich überrascht. "Selbst bei meinen Einwohnersprechstunden kam das Thema Lärmbelästigung auf den Tisch", versichert er gegenüber der Volksstimme. "Im Spätherbst erregten die Feuer, bei denen Gartenabfälle verbrannt wurden den Unmut vieler Bürger." An manchen Tagen hätte das oft noch nasse Brennmaterial für enorme Rauchwolken über der Stadt gesorgt (Volksstimme berichtete). "Das ist nun mal erlaubt, wenn auch nur einmal im Jahr pro Gartenbesitzer", erklärt Zimmer. "Da Gartenabfälle kostenlos abgeholt werden, sollten die Hobbygärtner diesen Service ruhig in Anspruch nehmen - zumal die Gebühren dafür ohnehin von Jedermann entrichtet werden." Vorschreiben könne man diese Verfahrensweise aber niemandem.

Eine Einwohnerin von Wegeleben brachte ihren Unmut gar zu Papier. Sie schilderte ihre Probleme mit der Rauch- und Lärmbelästigung ausführlich. "In unserer Stadt ist es in den vergangenen Monaten vermehrt vorgekommen, dass an Sonn- und Feiertagen Rasenmäher, elektrische Heckenscheren, Bohrer, Presslufthammer und Kreissägen eingesetzt werden", schildert sie. "Diese Geräte werden auch noch zum Teil von Personen benutzt, die wochentags keiner Erwerbstätigkeit nachgehen müssen." Sie bat den Bürgermeister darum, darauf aufmerksam zu machen und eventuelle Schritte einzuleiten.

Zimmer versteht den Unmut und verweist auf die gesetzlichen Vorgaben: "Die von der Bürgerin angesprochene Lärmbelästigung ist eindeutig geregelt in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wegeleben, speziell hier im Paragrafen 5", erläutert er. "Es ist untersagt an Sonn- und Feiertagen die angeführten Geräte in Einsatz zu bringen. Gleiches gilt für die sogenannten Ruhezeiten zwischen 12 und 14 Uhr sowie zwischen 19 bis 22 Uhr." Ausgenommen hiervon seien lediglich professionelle Betriebe. "Meines Wissens gibt es neuerdings bundesweit eine Regelung, die den Betrieb von bestimmten Geräten außerhalb der vorgeschriebenen Ruhezeiten erlaubt", fährt er fort. "Allerdings muss hierzu der Lärmpegel gemessen werden. Die gesetzlichen Vorgaben, in Dezibel, dürfen dabei aber nicht überschritten werden."

Für die Stadt und das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde sei ein Vorgehen gegen die Störenfriede allerdings nicht so einfach. "Grundsätzlich müssen bei ruhestörendem Lärm schon ,Ross und Reiter` benannt werden", hebt Zimmer hervor. "Nur so können Einwohner für ihr Fehlverhalten belangt werden." Die belästigten Anwohner sollten sich außerdem Tag und Uhrzeit notieren und den Vorgang zur Anzeige bringen. "Eine Kontrolle durch die Stadt Wegeleben oder durch das Ordnungsamt ist nur nach einem präzisen Hinweis möglich", betont der Bürgermeister. Der Übeltäter hätte zunächst mit einer Verwarnung zu rechnen, im Wiederholungsfall könnten durchaus empfindliche Geldstrafen ausgesprochen werden. "Ich möchte in diesem Zusammenhang an die Einsicht der Bürger appellieren", so Zimmer. "Ein rücksichtsvoller Umgang miteinander sollte doch möglich sein."