1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halberstadt
  6. >
  7. Einmütiger Freispruch für zwei Erzieherinnen

Richterin und Staatsanwaltschaft sehen Kindesmisshandlung als nicht erwiesen an und erheben dennoch eine Reihe Vorwürfe Einmütiger Freispruch für zwei Erzieherinnen

Von Regina Urbat 08.01.2015, 02:11

Wernigerode l Mit einem Freispruch ist am gestrigen Mittwoch am Amtsgericht Wernigerode ein Verfahren beendet worden, in dem zwei Erzieherinnen Kindesmisshandlung vorgeworfen worden war.

Das Urteil gegen die Leiterin und deren Stellvertreterin in der Kindertagesstätte in Drübeck war einmütig. Sowohl Richterin Hennig als auch Staatsanwältin Pötzsch sahen es nach Abschluss der umfangreichen Beweisaufnahme als nicht erwiesen an, dass eine der Angeklagten körperliche Gewalt gegen eines der Mädchen oder Jungen ausgeübt hat. So wurden die Vorwürfe der Kindesmisshandlung beziehungsweise Körperverletzung gegen die 44- und 43-jährigen Pädagoginnen am dritten Verhandlungstag fallen gelassen. Damit schlossen sich Richterin und Staatsanwältin den Forderungen der Verteidiger Sebastian Steike und André Boks auf Freispruch an.

Ausgelöst wurde das Strafverfahren durch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft im Februar 2014. Darin wurde unter anderem geschildert, wie eine Angeklagte ein Kind beim Mittagsschlaf in den Bauch getreten und die andere Angeklagte ein Kind vom Stuhl gezerrt haben soll. Zudem wurde beklagt, dass das zuständige Jugendamt der Kreisverwaltung Harz, dessen Mitarbeiter von den Vorwürfen gewusst haben sollen, nichts unternommen habe. Gleiches wurde dem Träger der Kindertagesstätte vorgeworfen.

Mit Blick auf die Taten, die sich im Februar und im November 2013 ereignet haben sollen, traten zwei Erzieherinnen, die befristet eingestellt waren, und eine Praktikantin in den Zeugenstand. Die Angeklagten selbst bestritten die Vorwürfe energisch. So stand Aussage gegen Aussage.

In der weiteren Verhandlung sollte nun geklärt werden, ob die Kinder wirklich Schmerzen erlitten hätten, so die Richterin. Gehört wurden betroffene Eltern sowie Brigitte Brozio vom Kreisjugendamt und Manuela Tönnies als Geschäftsführerin des Trägers, dem Paritätisch Integrativen Netzwerk (PIN) mit Sitz in Schönebeck. Die Aussagen dieser Zeugen überzeugten die Richterin und ebenso die Staatsanwältin nicht davon, dass eine der Angeklagten einem Kind Gewalt angetan hat.

Hinzu kam, dass beide die Aussagen der Zeuginnen mit Blick auf die vermeintliche Tat als nicht glaubhaft einschätzten, weil sie "abgesprochen" schienen. Obendrein hätten sie Gesprächsprotokollen, die vom Jugendamt am gestrigen Verhandlungstag dem Gericht vorgelegt wurden, widersprochen. Beispielsweise sei die Behörde erst zu Jahresbeginn 2014 mit dem Vorwurf der Körperverletzung durch eine anonyme E-Mail konfrontiert worden. Dieses Schreiben ordnete das Amt einer der Zeuginnen zu.

Zuvor, im Juli 2013, hätten die Zeuginnen in einem persönlichen Beratungsgespräch im Jugendamt lediglich über Probleme im Kollegenkreis und Defizite in der Arbeitsweise der Einrichtung gesprochen sowie Rituale wie ein "Pullerverbot während der Mittagsruhe" kritisiert. "Die Sachverhalte habe ich aufgenommen und unserer Fachaufsicht übergeben", so Brigitte Brozio. Sie versicherte vor Gericht, dass fortan Jugendamt und Träger an einer gemeinsamen Lösung und an Veränderungen gearbeitet hätten. Das bestätigte PIN-Geschäftsführerin Manuela Tönnies im Zeugenstand.

Dennoch mussten sich Jugendamt und Träger Vorwürfe gefallen lassen. Es sei nicht geglückt, den "bösen Konflikt zwischen neuen und alteingesessenen Kolleginnen rechtzeitig zu befrieden", sagte Richterin Hennig. Staatsanwältin Pötzsch sprach in Bezug auf die Rituale von "überholten" und "nicht zeitgemäßen Erziehungsmethoden". Zudem habe es im Team "nicht gestimmt".