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16-Jähriger muss zwei Wochen in Vollzugsanstalt / Zeugen bestätigen brutales Vorgehen / Ein Küken wurde gerettet Töten von Falkenküken bringt zwei Wochen Arrest

Von Dennis Lotzmann 27.03.2015, 02:18

Gernrode/Quedlinburg l Das brutale Töten von mehreren Turmfalken-Küken in Gernrode hat im Sommer im Harz für großes Entsetzen gesorgt. Jetzt ist der 16-Jährige, der mehrere erst wenige Tage alte Tiere mit einer Softair-Waffe erschossen haben soll, verurteilt worden. Die Jugendkammer des Amtsgerichts Quedlinburg unter Vorsitz von Gerichtsdirektor Theo Buß folgte in ihrer nicht öffentlichen Verhandlung in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft: "Wir haben dem Jugendlichen eine Verwarnung ausgesprochen und einen 14-tägigen Jugendarrest in einer Vollzugsanstalt gegen ihn verhängt", sagte Buß.

Letztlich, lässt der Richter erkennen, habe sich der Jugendliche das Urteil mit seiner Art und dem Auftreten vor Gericht selbst zuzuschreiben. "Er zeigte wenig Reue und Einsicht." Im Gegenteil: Er habe versucht, die Sache zu bagatellisieren.

Was an jenem Sommertag Ende Juni 2014 im Quedlinburger Ortsteil Gernrode passiert war, hatte allenthalben für Entsetzen und Fassungslosigkeit gesorgt. Der Jugendliche, der in einem Kinderheim lebt, war zusammen mit anderen Teenagern in einen Turm eingedrungen, in dem ein Falkenpaar brütete. Dort hatte der Angeklagte vier erst wenige Tage alte Küken aus dem Nest genommen und sie mit einer Softair-Waffe, mit der Plastikkugeln abgefeuert werden, erschossen. Nur eines der zierlichen Tiere überlebte.

"In der Verhandlung behauptete der Jugendliche, lediglich auf ein Tier geschossen zu haben", sagte Buß. Eine Schutzbehauptung, wie mithilfe von Zeugen habe geklärt werden können. "Diese Zeugen - andere Jugendliche - sprachen von mehreren Küken und auch davon, dass sie noch versucht hätten, die Tat zu verhindern." Letztlich, so Theo Buß, sei in die Urteilsfindung der Jugendkammer auch der Fakt eingeflossen, dass sich der Jugendliche laut Zeugen noch eine Woche später mit der Gräueltat gebrüstet habe.

Wird das Urteil rechtskräftig - der 16-Jährige hat laut Buß eine Woche Zeit für Rechtsmittel - sei es wie eine Gelbe Karte im Fußball zu werten. "Beim nächsten Mal droht die Rote Karte mit Gefängnis", stellt der Jugendrichter klar. Der Richterspruch werde im Erziehungsregister vermerkt. "Wir müssen verhindern, dass sich die Gewaltspirale weiterdreht - hier ging es um wehrlose Tiere - was folgt als nächstes?"

Für das gerettete Küken gab es übrigens ein Happy End: Ein Jugendlicher aus dem Heim rettete es und brachte es zusammen mit einem Erzieher zum Greifvogelexperten Eberhard Kartheuser in den Tierpark Thale. Wenig später wurde bemerkt, dass die Elterntiere noch den Horst anfliegen. Kartheuser entdeckte weitere Jungtiere im Nest und brachte das Küken dort wieder unter.