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Bank erstattet Kunden in noch offenen Streitfällen Gebühren und juristische Kosten Kreditgebühren: Sparkasse lenkt ein

Von Dennis Lotzmann 25.04.2015, 03:24

Im Streit um Kreditgebühren sind die Verantwortlichen der Harzsparkasse nun augenscheinlich bestrebt, die offenen Fälle außergerichtlich zu klären. Sie lenken gegenüber ihren Kunden ein.

Wernigerode l Die Schreiben waren überraschend, der Inhalt markierte eine Kurskorrektur: "Ungeachtet dessen möchten wir Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht folgendes Angebot unterbreiten: 1. Erstattung der Bearbeitungsgebühr, 2. Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten." Fakten, über die sich in den vergangenen Tagen eine Reihe von Harzsparkassen-Kunden freuen konnten. Das Bankhaus hat im Streit um die Rückforderung von Gebühren für Kreditabschlüsse in mehreren Fällen eingelenkt und ist den Forderungen der Kunden gefolgt. Zumindest ist das in Fällen, in denen sich Kunden wegen des Tauziehens um solche Gebühren an die Volksstimme gewandt hatten, geschehen.

Die Vorgänge sind dabei in allen diesen Fällen identisch: Nachdem das Bankhaus zunächst die noch 2014 seitens der Kunden aufgemachten Rückzahlungsforderungen allesamt zurückgewiesen hatte, überrascht es nun mit jener Wende. Nicht nur bei Konstanze Lindemann (die Volksstimme berichtete am 19. März), sondern auch in weiteren Fällen, in denen die Betroffenen noch im Jahr 2014 die nötigen Schritte gegen eine Verjährung ihrer Forderungen unternommen hatten.

Forderungswelle nach BGH-Urteilen

Per 31. Dezember 2014, 24 Uhr, drohten zahlreiche Rückforderungsansprüche zu verjähren. Diese waren aufgemacht worden, nachdem Gerichte Kreditkunden in mehreren Verfahren Recht gegeben hatten: Separate Gebühren allein für den Abschluss von Verbraucherkrediten seien unzulässig, hatte der Bundesgerichtshof im Mai 2014 in letzter Instanz entschieden. Und im Oktober 2014 ergänzten die BGH-Richter ihre für Kreditkunden erfreuliche Entscheidung um den Fakt, dass Kunden einmalig über die allgemeinen Verjährungsfristen hinaus für zehn Jahre rückwirkend Forderungen geltend machen konnten. Stichtag für diese einmalige Ausnahme war besagter Jahreswechsel.

Viele Banken sahen sich anschließend mit Rückforderungen von Kunden konfrontiert. So auch im Harz. Allerdings wandten sich allein Harzsparkassen-Kunden mit Problemen an die Volksstimme. Sie kritisierten eine Hinhaltetaktik seitens des kommunalen Bankhauses und empörten sich vor allem über die Wortwahl in den Antwortschreiben auf ihre Forderungen um Gebührenerstattung. Dort hieß es stets: "Bitte betrachten Sie unseren Standpunkt hierzu als abschließend. Zu Verhandlungen oder Gesprächen hierüber sind wir nicht bereit." Auch nachdem die Volksstimme zweimal (4. und 19. März) über die Probleme berichtet hatte, meldeten sich ausnahmslos Kunden der Harzsparkasse.

Allgemeines Bedauern über juristische Formulierungen

Besagte Formulierungen entstammten der Feder von Juristen des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes (OSV). Dass jener Mustertext auch von der hiesigen Sparkasse zigfach verwendet wurde, bedauerte später auch Harzsparkassen-Chef Werner Reinhardt: "Das ist nicht der Stil unseres Hauses", sagte er im März gegenüber der Volksstimme.

OSV-Chef Michael Ermrich, aus dessen Haus jene unter juristischen Prämissen "geschnitzte" Formulierung stammt, lässt ebenfalls gewisses Unbehagen erkennen: "Fraglos entspricht der Hinweis nicht den umgangssprachlichen Gepflogenheiten einer Sparkasse in einem alltäglichen Kundengespräch", so eine OSV-Sprecherin in Ermrichs Auftrag auf Anfrage. Aber: Die Formulierung sei aus rechtlicher Sicht nötig gewesen. Unter anderem, damit Kunden mit einer klaren Aussage disponieren und möglicherweise den Ombudsmann der Sparkasse einschalten konnten.

Das taten Ende 2014 Brigitte und Wolfgang Boje aus Wernigerode, nachdem die Sparkasse ihre Erstattungsforderung über 500 Euro Kreditgebühr abgelehnt hatte. Der Ombudsmann schlug schließlich 250 Euro vor. Das aber lehnte das Ehepaar, das sich voll im Recht sah, ab.

"Ich habe das dem Ombudsmann schriftlich mitgeteilt", berichtet Wolfgang Boje, der zugleich einen Anwalt einschaltete. Umso mehr habe er sich gewundert, dass die Sparkasse plötzlich doch 250 Euro überwies. "Mein Anwalt hat zeitgleich die Gesamtforderung mit Termin geltend gemacht." Konsequenz: Die Bank zahlte auch hier fristgemäß - 500 Euro plus 102 Euro Anwaltskosten.

Dass es offenbar eine Überschneidung gab und er jetzt sogar 750 Euro hat, freut Boje ganz besonders: Sein Anwalt habe rund 288 Euro Zinsen errechnet - mit den 250 Euro seien auch die abgegolten und das Problem für ihn nun erledigt.

Sparkassen-Vorstandschef Werner Reinhardt wollte sich zur aktuellen Entwicklung nicht äußern. Nur soviel: Die Harzsparkasse habe in allen Fällen von rückgeforderten Kreditgebühren gezahlt, wenn die Fälle aus ihrer Sicht von der BGH-Rechtsprechung gedeckt gewesen seien. Im März hatte Reinhardt von 742 Kunden und Erstattungen über rund 190 000 Euro gesprochen.

Bankkunden sind vom Sinneswandel überrascht

Umso mehr zeigten sich Bankkunden vom Sinneswandel überrascht: In Fällen, in denen die Sparkasse noch vor wenigen Wochen Forderungen rigoros abgelehnt hatte, nun die 180-Grad-Kurskorrektur: Ein Ehepaar aus Hessen darf sich ebenso auf eine Erstattung freuen wie Kunden aus Wernigerode und Ilsenburg oder Konstanze Lindemann. Auch Hannelore Becker, die die Berichterstattung in der Volksstimme angestoßen hatte, schaltete zum Schluss eine Anwältin ein und bekam prompt die Erstattungszusage für Gebühr und juristische Kosten.

Karl-Heinz Könnecke geht derweil leer aus. Der 78 Jahre alte Senior aus Wernigerode besitzt seine Kreditunterlagen nicht mehr, bei ihm ging es um geschätzte 60 bis 80 Euro. Kulanz gab es für ihn nicht, dafür aber ein Gespräch mit Bankchef Reinhardt: "Wir haben uns sachlich unterhalten - auch über das Auftreten von Sparkassenmitarbeitern. Für mich ist das Ganze damit erledigt", so Könnecke.