1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halberstadt
  6. >
  7. Kurzer Prozess mit Reifendieben

Drei Diebe zu Bewährungsstrafen verurteilt / Ein Täter muss offene Geldstrafe absitzen Kurzer Prozess mit Reifendieben

Von Dennis Lotzmann 21.05.2015, 03:18

Die Justiz macht Dampf, um Straftäter ausländischer Herkunft im beschleunigten Verfahren zu verurteilen. In zwei Verfahren standen jetzt vier Angeklagte vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch auch gegen deutsche Täter im Eiltempo vor.

Halberstadt/Quedlinburg l Sie waren offenbar nur gekommen, um nigelnagelneue Lkw-Reifen zu stehlen und reisen nun, knapp eine Woche später, mit schwerer Last in die Heimat zurück: Zwei Gäste aus Polen, die sich wegen dieses Diebstahlversuchs am Mittwoch vor dem Amtsgericht Halberstadt verantworten mussten. Da die 29 und 33 Jahre alten Männer in Deutschland bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, kamen sie mit einem blauen Auge davon: Beide wurden rechtskräftig zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ein ebenfalls 29 Jahre alter Mit-angeklagter muss derweil in Haft bleiben.

Letztlich sah es Strafrichter Horst Selig in der knapp einstündigen Verhandlung als erwiesen an, dass das Trio in der Nacht zum Himmelfahrtstag in Halberstadt versucht hat, vom Gelände eines Reifendienstes mehrere Lkw-Reifen zu entwenden. Das Trio hatte jedoch Pech: Anwohner bemerkten Geräusche und alarmierten die Polizei. Die Einsatzleitung schickte sofort zwei Beamte dorthin.

Was dann passierte, schilderte einer der beiden Beamten als Zeuge vor Gericht. Als das Duo vor Ort die Täter überraschte, versuchten diese zu flüchten. Während einer sofort gestellt werden konnte, habe sich ein weiterer innerhalb des Lagers in einem Reifen versteckt. Den dritten Komplizen stellten die Beamten mit der hinzugerufenen Verstärkung am mutmaßlichen Fluchtfahrzeug, einem Mercedes-Sprinter.

Details des Einbruchs waren dank des Zeugen rasch aufgehellt - die drei Angeklagten trugen vor Gericht nicht zur Klärung bei. Laut Beamten hatte das Trio auf dem Gelände des Reifendienstes mittels Bolzenschneider die stählerne Einzäunung eines Reifen-Lagers geöffnet. Worauf die Sache hinauslaufen sollte, sei klar gewesen: "Acht neue Lkw-Reifen waren vor dem Lager für den Abtransport bereitgestellt", so der Beamte vor Gericht. Und auch die Verstrickung des Trios sei sofort eindeutig gewesen: "Alle drei hatten verschmutzte, schwarze Hände."

Und noch etwas sei am Ende auffällig gewesen: Zwei der drei Täter standen erheblich unter Alkohol: Die beiden 29-Jährigen pusteten 2,84 und 2,48 Promille. Ein Wert, der selbst die Beamten überraschte, wie der 39-jährige Zeuge berichtete: "Dass Alkohol im Spiel war, haben wir gerochen. Dass es letztlich so hohe Werte waren, hätten wir jedoch nicht geahnt. Dafür waren die beiden insgesamt noch zu koordiniert in ihren Bewegungen."

Aus jenen hohen Promillewerten wollten jedoch weder Staatsanwalt noch Richter eine strafmildernde Wirkung ableiten. Und es kam für einen Angeklagten noch dicker: Der 29-Jährige hatte in der Vergangenheit bereits Kontakte zur deutschen Justiz, wie Richter Selig erinnerte.

Nach seinen Worten findet sich im Bundeszentralregister ein rechtskräftiger Strafbefehl aus dem Jahr 2010. Damals, so Selig im gut gefüllten Strafsaal des Amtsgerichtes, ging es wohl auch um einen Diebstahl und die Strafe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro. "Diese Entscheidung ist rechtskräftig und die Strafe von Ihnen nicht bezahlt", so Selig zum Angeklagten Mateusz-Szyman S..

Daher habe er nun zwei Möglichkeiten: Entweder die Strafe zahlen oder sie entsprechend der Tagessätze absitzen. Die vergangenen sieben Tage Haft würden angerechnet, blieben 43 Tage Ersatz-Haftstrafe oder eben 430 Euro.

Einwürfe des Angeklagten, der ebenso wie die beiden Komplizen eine Dolmetscherin, aber keinen Verteidiger hatte, dass dieses Verfahren damals doch eingestellt worden sei, interessierten den Richter nicht. "Der Strafbefehl des Amtsgerichtes Halberstadt von 2010 ist rechtskräftig, die Strafe nicht gezahlt - nur das ist für mich heute entscheidend."

Am Ende folgte Richter Selig den Strafanträgen des Staatsanwaltes: Drei Monate Haft für die beiden bislang unbescholtenen 29- und 33-Jährigen. Der Angeklagte S., nach eigenen Worten dreifacher alleinerziehender Vater, muss fünf Monate in Haft. In allen drei Fällen wurden die Haftstrafen auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Neben den Kosten des Verfahrens müssen die Angeklagten im Bewährungszeit- raum alle Wohnsitzwechsel in Polen der deutschen Justiz mitteilen.

Während zwei Täter den Gerichtssaal ohne Handschellen verlassen konnten, beförderten die Justizbeamten S. zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe zurück ins Gefängnis.

Für den Chef Halberstädter Staatsanwaltschaft ist das Verfahren ein exemplarisches Beispiel, wie bei einfachen Fällen und klarer Beweislage zu handeln sei: "Schnelles Recht ist gutes Recht", so Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck. "Das gilt ausdrücklich für alle Straftäter - deutsche wie ausländische. Hätte es sich in ähnlicher Konstellation um deutsche Reifendiebe gehandelt, hätten wir analog gehandelt."

Apropos Tempo: Bereits am Montag war ein ebenfalls 19-Jähriger aus Polen vom Amtsgericht Quedlinburg wegen Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der junge Mann hatte am Wochenende in einer Quedlinburger Lokalität einen 22-Jährigen brutal verprügelt (die Volksstimme berichtete).

Die beiden freigelassenen Reifendiebe stehen jetzt übrigens noch vor einer besonderen Herausforderung: Nachdem ihr Bruch scheiterte, stahlen Unbekannte noch in der Tatnacht alle vier Reifen von ihrem Transporter. Wie sie nun nach Hause kommen, ist unklar. Schlimmstenfalls, unkten gestern Beobachter im Gerichtssaal, hätten sie nun ja 43 Tage Zeit, um den Wagen bis zur Entlassung ihres Komplizen wieder flott zu machen.