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Nachgehakt: Leser kritisiert Parkmöglichkeiten für Kradfahrer / Stadtverwaltung sieht das anders Halberstadt hat kein Defizit im Vergleich zu anderen Städten

Von Axel Haase 16.02.2011, 04:26

Gibt es in Halberstadt zu wenige öffentliche Parkplätze für Mopeds und Motorräder? Volksstimme-Leser Lutz Kitzelmann aus der Domstadt ist dieser Meinung. Die Redaktion hat im Leser-Auftrag bei der Stadtverwaltung nachgefragt.

Halberstadt. "Mir sind nur drei ausgeschilderte Parkplätze für Krafträder in der Kühlinger Straße und zwei am Martiniplan bekannt. Das ist doch zuwenig. Außerdem weiß ich doch gar nicht, wie ich eine Parkscheibe oder einen Parkschein an meiner Maschine befestigen soll", sagt Lutz Kitzelmann.

Sylvia Reichmuth, Teamleiterin Straßenverkehr der Stadtverwaltung, weiß, dass es in der Halberstädter Innenstadt 18 Parkplätze für Kräder gibt: vier vor der Bibliothek am Petershof, an der Martinikirche (2), in der Kühlinger Straße (3), einen in der Gröperstraße und acht auf dem neu gestalteten Gelände vor dem Hauptbahnhof.

"Rechtlich liegt die Standortvergabe in der Verantwortung der Stadt", sagt Reichmuth. "Wir orientieren uns dabei auf die Kriterien Zentrumsnähe, öffentliche Einrichtungen, ausgesprochene Touristenziele sowie weitere Sehenswürdigkeiten", erläutert die Teamleiterin.

Zur Anzahl der Parkplätze sagt Reichmuth: "Halberstadt bewegt sich im Verhältnis öffentliche Parkplätze insgesamt zu Krad-Parkplätzen im Bereich anderer vergleichbarer Städte." Konkret heißt das: In der Kreisstadt sind zurzeit 20 775 Kraftfahrzeuge zugelassen, davon 834 Krafträder, das sind 4,1 Prozent. "Das entspricht in etwa der Situation im Harzkreis", ergänzt ihr Chef, Sachgebietsleiter Dr. Michael Haase. Im Landkreis fahren 158 933 zugelassene Kraftfahrzeuge, davon 7509 Krafträder (4,7 Prozent). "Darunter fallen nicht die Mofas und Motoroller, also die Zweiräder mit den grünen Versicherungsschildern", so Haase.

Nach Auffassung der Stadtverwaltung ist das ausreichend. Im Zentrum stünden also 18 Krad-Plätze, rund 450 öffentliche Parkplätze insgesamt sowie rund 200 Parkplätze im Parkhaus der Rathauspassagen zur Verfügung. "Außerdem berücksichtigen die gesetzlichen Grundlagen die unterschiedlichen Verkehrsarten ausreichend", erklärt Sylvia Reichmuth. "Krafträder dürfen, genau wie Pkw, auf allen ausgeschilderten Parkplätzen ohne Zusatzschilder mit Einschränkungen parken. Daneben gibt es Parkplätze, die ausschließlich für Pkw ausgeschildert sind, ebenso die 18 genannten Parkplätze für Kräder, auf denen kein Pkw abgestellt werden darf."

Das gelte für alle Parkplätze, egal, ob zeitlich unbegrenzt oder mit Zeitbegrenzung durch Parkscheibe oder Ticket vom Parkscheinautomaten.

Dieses vor Jahren erarbeitete Parksystem werde regelmäßig auf den aktuellen Bedarf hin überprüft, versichert Haase. Das gelte auch für alle Sonderregelungen für Anwohnerparkplätze, natürlich in Absprache mit den Vermietern.

Und für das Befestigen von Parkscheibe oder Parkticket seien Herr Kitzelmann und alle anderen Kradfahrer selbst zuständig, so Reichmuth. "Man kann sich solche Haltevorrichtungen selbst anfertigen oder im Handel beziehungsweise beim Hersteller Vorrichtungen kaufen." Es gebe da keine genormten Vorschriften, bestätigt Sylvia Reichmuth.

Bleibt das Problem der berühmt-berüchtigten Biker-Saison in der Harzregion. "Natürlich kann weder Halberstadt noch eine andere Kommune der Region diesem Ansturm im Frühjahr und Sommer prophylaktisch begegnen", sagt Haase. "Da rollt schon mal eine Kolonne mit Bikern an, leider auch auf Plätze, wo es verboten ist. Wir bitten deshalb die Biker um besondere Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern", so Michael Haase.