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Städtebauliche Konzeption vorgelegt Gemeinde will fünf Standorte für Biogasanlagen festlegen

Von Maik Schulz 14.01.2011, 04:22

Schackensleben/Hohe Börde. Ein städtebauliches Konzept soll zukünftig die Ansiedlung von so genannten "nichtprivilegierten" Biogasanlagen (größer als 0,5 Megawatt) in der Hohen Börde regeln. Das Konzept legt fest, wo potenzielle Investoren wieviele solcher Anlagen errichten dürfen. Die Schackensleber Ortschaftsräte erfuhren am Mittwoch Näheres.

Größere Anlagen gelten als "nichtprivilegiert"

Als "privilegiert" gelten kleinere Biogasanlagen, die im Außenbereich (also außerhalb der Wohnbebauung von Ortschaften) stehen und mit landwirtschaftlichen Unternehmen direkt zusammenhängen. Klassisches Beispiel dafür ist die Biogasanlage der Agrargesellschaft "Börde" am Ortsrand von Schackensleben. Für solche privilegierten Biogasanlagen ist baurechtlich nichts weiter nötig, um eine Baugenehmigung zu erteilen.

Anders sieht es bei größeren "nichtprivilegierten" Biogasanlagen aus. Eine solche ist die derzeit geplante zweite Biogasanlage in der Gemarkung in Niederndodeleben. Auch die erste Biogasanalage gilt als nichtprivilegierte Biogasanlage. Im Zuge des Antragsverfahrens für die Baugenehmigung dieser zweiten Niederndodeleber Anlage bekam die Gemeinde Hohe Börde die Auflage, eine städtebauliche Konzeption zu entwickeln. Diese Konzeption soll grundsätzlich die Ansiedlung nichtprivilegierter Biogasanlagen im gesamten Gemeindegebiet regeln, quasi vorsorglich planen.

Schackenslebens Ortsbürgermeister Ernst Daenecke bemühte sich am Mittwoch im Ortschaftsrat um eine Erläuterung und bezeichnete die vorliegende städtebauliche Konzeption als "eine Art Flächennutzungsplan für nichtprivilegierte Biogasanlagen". Sie regele, an welchen Standorten solche Anlagen zulässig sind und wo eben nicht. In der Vergangenheit hatte der mit der Erstellung der Konzeption beauftragte Planer Nils Funke über die Details der Standortauswahl die Gemeindegremien (unter anderem den Bauausschuss und Hauptausschuss) ausführlich informiert. Dabei sind Faktoren wie ein 800-Meter-Abstand zur Wohnbebauung, die Transportwege für die Zulieferung der nötigen Biorohstoffe oder freizuhaltende Sichtkorridore berücksichtigt worden.

Bestandteil der nun vorliegenden Konzeption ist neben den beiden Niederndodeleber Biogasanlagen eine weitere konkret geplante Biogasanlage am Nordgermersleber Weg in Bebertal, in Sichtweite der Bundesstraße B 245.

Drei Anlage kommen, zwei weitere möglich

Neben diesen drei nichtprivilegierten Anlagen sieht die städtebauliche Konzeption nur noch zwei weitere zulässige Standorte vor: einen nördlich von Groß Santersleben an der Kreisstraße in Richtung Ackendorf/Haldensleben und einen zweiten Standort auf der Gewerbefläche des früheren Transportbetonwerks (RSA) an der Landesstraße zwischen Rottmersleben und Bornstedt (siehe Übersichtsskizze).

Mit der vom Gemeinderat noch zu verabschiedenden Konzeption werden Daeneckes Einschätzung zufolge baurechtlich die Voraussetzungen für eine zügige Ansiedlung potenzieller Investoren geschaffen, denn sämtliche Auflagen, die baurechtlich einzuhalten sind, sind bei der Erstellung der Konzeption berücksichtigt worden. Und: "Es wird dem Wildwuchs solcher Anlagen Einhalt geboten." Der Kritik von Ratsmitglied Andreas Danecke, man schränke sich durch die Standortfestlegung unnötig ein, könne er daher nicht folgen.