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Frist für die Einreichung von Kandidatenvorschlägen endet am 31. März Händeringend werden noch Wahlhelfer für die Wahllokale am 25. Mai gesucht

Von Carina Bosse 20.02.2014, 02:20

Der Wahlmarathon am 25. Mai bereitet den Verwaltungen vor Ort Sorgen. Es werden ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht, die nicht selbst für einen Sitz in den Räten kandidieren dürfen. Die Kandidaten müssen sich bis zum 31. März beworben haben.

Flechtingen l Der 31. März, 18 Uhr, ist ein wichtiges Datum für alle, die zu den Wahlen am 25. Mai als Kandidaten antreten wollen. Dann nämlich endet die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge.

Gewählt werden am 25. Mai neue Gemeinderäte für die Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Flechtingen, ein neuer Verbandsgemeinderat, ein neuer Kreistag sowie die Europaabgeordneten.

Zuständig für die Verbandsgemeinderatswahlen und die Gemeinderatswahlen in Altenhausen, Beendorf, Bülstringen, Calvörde, Erxleben, Flechtingen und Ingersleben ist die Verbandsgemeinde Flechtingen.

Für bereits zugelassene Parteien und Wählergruppen sowie Einzelbewerber, die bereits in einem der Gremien sitzen, gilt, dass sie sich mit Formblättern, auf denen alle geforderten Angaben abgefragt werden, bewerben können. Diese Vordrucke sind kostenfrei in der Verbandsgemeinde Flechtingen erhältlich.

Für alle Wählergruppen und Einzelbewerber, die zum ersten Mal kandidieren, müssen entsprechend des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Unterstützer-unterschriften beigebracht werden.

Für die Verbandsgemeinderatswahl sind im Wahlbereich 1 (Beendorf, Erxleben, Ingersleben) 45 Unterschriften notwendig, im Wahlbereich 2 (Altenhausen, Flechtingen) 34 Unterschriften sowie im Wahlbereich 3 (Bülstringen, Calvörde) 38 Unterschriften erforderlich.

Wer sich über neue Wählergruppen oder als Einzelbewerber zum ersten Mal um ein Mandat im Gemeinderat bewirbt, muss ebenfalls Unterstützerunterschriften beibringen: für den Gemeinderat (GR) Altenhausen 9, für den GR Beendorf 7, für den GR Bülstringen 7, für den GR Calvörde 30, für den GR Erxleben 25, für den GR Flechtingen 24 und für den GR Ingersleben 12.

Ausstattung der Wahllokale schnellstmöglich prüfen

Anerkannte Parteien und Wählervereinigungen wie die CDU, Die Linke, SPD, FDP oder Grüne benötigen lediglich die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Vertretungsberechtigten. Das gilt auch für alle Wählergruppen, die bereits in den Gemeinderäten vertreten sind. Für Einzelbewerber, die erneut kandidieren, reicht die eigene Unterschrift.

"Wer die Absicht hat zu kandidieren, sollte sich bei der Abholung der Unterlagen mit unseren Mitarbeitern verständigen", appellierte Verbandsgemeindebürgermeister Jürgen Wille an die Bewerber. So könnten alle Fragen zeitnah geklärt werden. Auch bei der Abgabe der Unterlagen empfiehlt es sich, mit den Mitarbeitern gleich alles durchzusehen, um eventuell Fehlendes noch rechtzeitig beschaffen oder ausfüllen zu können. Darum sollte auch niemand bis auf den letzten Drücker warten, sondern seine Bewerbung rechtzeitig einreichen.

Dringend gesucht werden noch Helfer in den Wahlvorständen vor Ort. "Wir können einfach nicht alles besetzen", sagte Antje Jacobs, stellvertretende Wahlleiterin in der Verbandsgemeinde. Das Problem: Viele der sonst regelmäßig als Wahlhelfer fungierenden Einwohner wollen selbst für den Gemeinderat oder den Verbandsgemeinderat kandidieren. Sie dürfen dann nicht in den Wahlvorständen mitarbeiten. Bis zum 15. März braucht das Ordnungsamt alle Vorschläge zur Besetzung.

Ordnungsamtsmitarbeiterin Frauke Ueckert erinnerte am Dienstagabend im Verbandsgemeinderat insbesondere die Bürgermeister daran, dass sie ihre Wahllokale und ihren Bedarf an Wahlurnen schnellstmöglich benennen und anmelden müssen.

Dadurch, dass vier Wahlen gleichzeitig stattfinden, braucht jedes Wahllokal auch vier Wahlurnen. In der Gemeinde Ingersleben werden es wahrscheinlich sogar fünf, wenn die Bürgermeisterwahlen am 25. Mai noch hinzukommen. Einen entsprechenden Beschluss soll der Gemeinderat allerdings erst in der kommenden Woche treffen.