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Neue Satzung soll spätestens 2015 in Kraft treten Rätzlinger Rat debattiert über den Baumschutz

Von Anett Roisch 06.03.2014, 02:17

Die Rätzlinger Ortschaftsräte haben heftig über die geplante Baumschutzsatzung debattiert. Die Mehrheit des Rates befürwortete in einer ersten Diskussion die Festlegungen für den öffentlichen Raum, jedoch nicht für private Grundstücke. Spätestens ab 1. Januar 2015 soll die neue Satzung in Kraft treten.

Rätzlingen l "Wir Rätzlinger wollten in der Vergangenheit immer keine Baumschutzsatzung. In anderen Orten der Einheitsgemeinde gibt es die Satzung zum Schutz der Bäume schon länger. Jetzt fordert die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises, dass die Stadt so eine Satzung erarbeitet. Dies hat die Verwaltung jetzt getan", erklärte Rätzlingens Ortsbürgermeister Wilhelm Behrens (parteilos) und verwies auf den Entwurf.

Demnach sollten alle Obstbäume, egal ob sie intensiv oder normal bewirtschaftet werden, vom Baumschutz ausgenommen sein. Zudem zählten die Mitglieder des Ordnungsausschusses Walnussbäume thematisch zu den genannten Obstbäumen. Laut Satzung sollen private sowie öffentliche Bäume ab einem Stammumfang von 50 Zentimetern nicht ohne Weiteres gefällt werden dürfen. Zuvor müssen Genehmigungen eingeholt und Ersatzpflanzungen getätigt werden.

"Ich habe auf meinem Grundstück einen Mammutbaum, der schon einen ansehnlichen Stamm hat. Er muss sicher schon unter den neuen Kriterien betrachtet werden. Ich habe in meinem Leben viele - über 30 - Bäume gepflanzt. Jetzt muss ich einige köpfen, weil sie zwischen den Gebäuden gefährlich hoch werden. Das heißt, ich muss jetzt jedes Jahr loslaufen und mir eine Genehmigung holen und mich rechtfertigen, was ich auf meinem eigenen Grundstück mache. Das ist eine Unverschämtheit", kritisierte Gemeinderat Udo Müller (UWG).

"Ich muss jetzt als Eigentümer in der Öffentlichkeit betteln gehen, damit ich meine Bäume absägen darf"

Udo Müller, Mitglied des Ortsrates

Es sei seiner Meinung nach zwar eine Regelung, damit Bäume nicht sinnlos gefällt werden, aber wer Bäume gepflanzt hat, würde sie auch nicht sinnlos absägen. "Ich habe die Bäume allein gekauft und sie großgezogen. Die Bäume, die zu groß werden, müssen aber weg. Ich muss jetzt als Eigentümer in der Öffentlichkeit betteln gehen, damit ich den Bäumen die Köpfe absägen darf", schimpfte Müller.

Der Ortsbürgermeister erinnerte daran, dass es in Rätzlingen auch schon Bürger gab, die unüberlegt kostbare Laubbäume absägten, obwohl diese niemandem im Wege standen. "Damals konnten wir nicht einschreiten, weil wir keine Baumschutzsatzung hatten", dachte Behrens zurück. "Der Entwurf wurde schon vom Wirtschafts- und Ordnungsausschuss beraten und so befürwortet", informierte Behrens. Der Bürgermeister zeigte sein Verständnis für die Leute, die nun nicht mehr über ihre eigenen Bäume bestimmen dürfen.

"Was ist, wenn eine Fichte weichen muss, weil sie zu groß geworden ist und zu nah am Haus steht?", fragte Ortschaftsrätin Hannelore Segeler (parteilos). "Die Satzung trifft doch nicht für Nadelbäume zu. Wenn dein Tannenbaum zu groß ist, dann spende ihn doch als Weihnachtsbaum für einen öffentlichen Platz", schlugen die Ortschaftsräte vor.

Ortschaftsratsmitglied Ernst Heinrich Sommermeier (FDP) befürwortete die Baumschutzsatzung. "Was ich aber komisch finde ist, dass wenn dicke Bäume gefällt werden, wieder große Bäume als Ersatz nachgepflanzt werden müssen. Um so größer der Baum ist, um so schlechter sind doch die Chancen, dass er wieder anwächst", so Sommermeier.

Ortsrat Jörg Lauenroth-Mago (Bündnis 90/Die Grünen) wollte wissen, wo die Ersatzpflanzungen gemacht werden sollen. "Entweder musst du die Ersatzbäume auf deinem Grundstück pflanzen, oder wir - als Rat - müssen festlegen, auf welche öffentliche Fläche die Bäume gesetzt werden sollen", erklärte der Ortschef. Mehrheitlich stimmten die Rätzlinger dann doch für den Entwurf der Baumschutzsatzung.