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  7. Satzung soll Ehrung verdienter Bürger regeln

Hauptausschuss stimmte erstem Entwurf zu und informierte sich auch über Berechnung der Gewerbesteuer Satzung soll Ehrung verdienter Bürger regeln

Von Julia Schneider 13.03.2014, 02:18

Weil der Hebesatz der Einheitsgemeinde ab 2015 vereinheitlicht werden soll, haben sich die Mitglieder des Hauptausschusses über die Befreiung von der Gewerbesteuer informiert. Zudem segneten sie den ersten Entwurf einer Ehrensatzung für die Stadt Oebisfelde-Weferlingen ab.

Oebisfelde-Weferlingen l Dass es in der Einheitsgemeinde bisher weder einen Neujahrsempfang noch eine andere Möglichkeit gibt, das Ehrenamt zu würdigen, hatten die Mitglieder des Hauptausschusses von Oebisfelde-Weferlingen in einer ihrer vergangenen Sitzungen bedauert. Auch um Festlegungen zum Umgang mit dem Stadtwappen zu haben, wurde die Verwaltung mit der Erstellung einer Ehrensatzung beauftragt. Dass verdienstvolle Persönlichkeiten oder Personengruppen in der Einheitsgemeinde einerseits durch die Verleihung der Ehrenbürgerschaft, andererseits durch die Eintragung in das Goldene Buch der Stadt Oebisfelde-Weferlingen oder die Verleihung einer Ehrenurkunde ausgezeichnet werden können, ist in dem Entwurf des Papieres zu lesen. Die Ehrenbürgerschaft solle dabei die höchste Auszeichnung darstellen, die die Einheitsgemeinde vergebe. Ehrenbürger der Stadt dürften nicht nur den Titel tragen, sondern würden auch stets zu Festveranstaltungen der Stadt eingeladen werden und Ehrenplätze erhalten. Wer das Ehrenbürgerrecht erhalte, das auf einer festlichen Veranstaltung verliehen werde, entscheide der Stadtrat.

Auch langjährige Stadträte können geehrt werden

Persönlichkeiten, die sich auf politischem, künstlerischem, kulturellem, sportlichem, wirtschaftlichem oder sozialem Gebiet herausragend hervorgetan haben, können hingegen mit einer Eintragung in das Goldene Buch der Stadt geehrt werden. Damit seien keine weiteren Rechte verbunden, jedoch erfolge die Eintragung in einer speziellen Festveranstaltung. Die Würdigung zuvor genannter Personengruppen könne zudem durch die Verleihung einer Ehrenurkunde vorgenommen werden.

Auch eine langjährige Tätigkeit im Stadtrat, als Ehrenbeamter der Stadt oder Wahlbeamter der Einheitsgemeinde könne die Auszeichnung mit einer Ehrenurkunde rechtfertigen. Zu ehrende Personen würden laut erstem Entwurf durch das Oberhaupt der Einheitsgemeinde sowie die Fraktionen des Stadtrates und die Ortschaftsräte vorgeschlagen werden.

Der mehrheitlichen Entscheidung des Hauptausschusses für die Ehrensatzung ging eine kurze Diskussion voran. Ob die Stadt Oebisfelde-Weferlingen überhaupt eine Satzung für Ehrungen brauche, wurde dort erneut diskutiert. Schließlich entschieden sich die Mitglieder des Hauptausschusses jedoch für die Satzung, die nun zur Anhörung in alle Ortschaftsräte der Einheitsgemeinde gegeben wird.

Bei ihrem Treffen in Oebisfelde informierten sich die Gremien-Mitglieder des Hauptausschusses außerdem über die Berechnung der Gewerbesteuer und vor allem über die rechtlichen Grundlagen zur Befreiung von der Abgabe. Dass die Sache auf den zweiten Blick gar nicht so einfach zu berechnen sei, erfuhren die Räte an einem realen Beispiel aus der Einheitsgemeinde, das vom Finanzamt Haldensleben berechnet wurde.

Durch Verlust- und Gewinnrechnung und Zerlegung von Arbeitslöhnen versuchte der Hauptausschuss, ein genaues Bild von der Lage in Gewerbebetrieben zu bekommen. Auch eine genaue Liste mit Institutionen, die ausdrücklich von der Gewerbesteuer befreit sind, wurde den Mitgliedern gereicht. Darunter befinden sich zum Beispiel private Schulen und berufsbildende Einrichtungen oder Forstgenossenschaften.