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Debatte über Hebesätze und Baumschutz Ortsrat: Etingen wird als kleiner Ort benachteiligt

Von Anett Roisch 14.03.2014, 02:18

In der Stadt Oebisfelde-Weferlingen geht es ans Eingemachte. Um Geld in die Kasse zu bekommen, soll es Steuererhöhungen und auch eine einheitliche Regelung für die Steuern geben. Der Etinger Rat sieht sich als Ort am Rand der Einheitsgemeinde bei der Steuer für Privatgrundstücke im Nachteil.

Etingen l "Es gibt dann also in der gesamten Stadt den selben Hebesatz für die privaten Grundstücke. Es ist aber ein großer Unterschied, ob man ein Grundstück mit Haus in Oebisfelde oder in Etingen besitzt. Der Verkehrswert ist nicht der gleiche. Deshalb finde ich es ungerecht, dass alle das Gleiche bezahlen müssen", sagte Harald Bock (parteilos), Mitglied im Etinger Ortschaftsrat.

Die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer sollen von 320 auf 350 Prozentpunkte erhöht werden. Mit dieser Regelung würde sich - nach Meinung der Etinger - erheblich der Anreiz mindern, aufs Land zu ziehen. "Dann könnte man ja gleich nach Oebisfelde oder Weferlingen ziehen, da hab ich wenigstens Einkaufsmöglichkeiten. Die Stadt tut alles dafür, dass wir hier auf dem Land benachteiligt werden", sagte Bock. Dabei hätten die Bewohner der kleinen Randorte schon die Nachteile, dass sie zum Einkaufen oder zum Arztbesuch lange Fahrtwege hinnehmen müssen. Deshalb solle es wenigstens symbolisch einen Unterschied zwischen den Steuern geben. Dabei wäre auch der Verkehrswert der Immobilien - der Quadratmeterpreis für Grundstücke - ausschlaggebend. Dem stimmte auch Etingens Ortsbürgermeister Wolfgang Kapps (parteilos) zu. Kapps schlug vor, die Steuern nach Einwohnerzahlen zu staffeln.

Der Ortsrat appellierte, die Grundsteuer A und B bei 320 Prozentpunkten zu belassen. "Und die Gewerbesteuer sollte nur mit 300 Prozentpunkten berechnet werden. Als wir noch eine eigenständige Gemeinde waren, sind wir mit unseren Steuern gut ausgekommen. Wir haben damals sogar einen Überschuss erwirtschaftet. Und jetzt soll alles erhöht werden. Und wir haben gar nichts davon. Wir lassen die Zahlen so, wie sie sind", begründete Ortschaftsrat Frank Widdecke (parteilos) seine Meinung.

Auch mit dem Entwurf der Baumschutzsatzung sind die Etinger Räte nicht einverstanden. Nach dem Entwurf der Satzung sollten alle Obstbäume, egal ob sie intensiv oder normal bewirtschaftet werden, vom Baumschutz ausgenommen sein. Laut Satzung sollen private sowie öffentliche Bäume ab einem Stammumfang von 50 Zentimetern nicht ohne Weiteres gefällt werden dürfen. Zuvor müssen Genehmigungen eingeholt und Ersatzpflanzungen getätigt werden.

"Eigentümer sollten selbst bestimmen können, welche Bäume sie fällen oder nicht"

Frank Widdecke, Mitglied im Etinger Rat

Beim Blick auf die Satzung war sich der Etinger Rat einig, dass im öffentlichen Bereich der Baumschutz berechtigt sei, aber private Grundstücksbesitzer sollten nicht in ihrem Eigentum eingeschränkt werden. Bock gab zu bedenken, dass es überall mal Leute gäbe, die sinnlos einen Bäum fällen. Aber wer selbst Bäume pflanzt und sein Grundstück pflegt, würde nicht ohne Bedacht Bäume abholzen. "Auf dem Land brauchen wir so eine Satzung nicht. Eigentümer sollten selbst bestimmen können, welche Bäume sie fällen oder nicht. Aber wir nehmen den Entwurf zur Kenntnis, weil wir als Ortschaftsrat sowieso nichts daran ändern können", fasste Widdecke zusammen.