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Stadträte befürchten zu starke Eingriffe in Privatsphäre Zur Baumschutzsatzung Entscheidung vertagt

Von Anett Roisch 25.04.2014, 03:17

Heftig diskutiert haben die Stadträte am Mittwochabend über den Entwurf der Baumschutzsatzung. Die Mehrheit der Stadträte befürworten zwar die Festlegungen für den öffentlichen Raum, jedoch nicht für private Grundstücke.

Oebisfelde-Weferlingen l "Die Baumschutzsatzung folgt dem heutigen Zeitgeist, bei dem wir über Naturschutz und Ökologisierung der gesamten Gesellschaft reden. Aber es gibt zum Einen die Stadt, wo es einen Großteil öffentlicher Flächen mit Bäumen gibt und zum anderen das flache Land, wo 90Prozent der Flächen und Bäume einen Eigentümer haben. Auf meinem privaten Hof lass ich mir nicht vorschreiben, was ich mit meinen Bäumen mache. Sie werden seit Generationen gepflegt. Ich fälle nur einen Baum, wenn es unbedingt notwendig ist", versicherte Jürgen Böttcher (CDU), Mitglied im Stadtrat und Ortsbürgermeister von Eschenrode. Böttcher sprach sich auch im Namen seines Ortschaftsrates konsequent gegen den vorgeschriebenen Baumschutz auf Privatflächen aus. Hans-Werner Kraul (CDU), Vorsitzender des Stadtrates und Ortsbürgermeister von Weferlingen, ergänzte, dass auch der Weferlinger Ortschaftsrat nicht die Notwendigkeit einer Baumschutzsatzung sieht.

Stadtratsmitglied Uwe Peters (UWG) gab zu bedenken, dass man zwischen der Stadt und dem Land keinen Unterschied machen könne. Schließlich gäbe es auch in der Stadt viele private Grundstücke mit Bäumen. "Wir können nicht vorschreiben, was jeder auf seinem eigenen Grundstück macht", meinte auch Martin Hermann (parteilos), Stadtratsmitglied und Walbecks Ortsbürgermeister. Diese Ansicht untermauerte auch Hendrik Scharf (CDU), Stadt- und Etinger Ortschaftsratsmitglied. "Auch in Etingen und Kathendorf gab es den O-Ton, dass die Baumschutzsatzung im privaten Bereich nicht notwendig ist."

Rätzlingens Ortsbürgermeister Wilhelm Behrens (parteilos) wollte wissen, ob durch die Baumschutzsatzung, durch die Kartierung und Kontrolle der Bäume eine neue oder eine halbe Arbeitsstelle in der Verwaltung geschaffen werden müsste. Dies verneinte Einheitsgemeinde-Bürgermeisterin Silke Wolf (Die Linke).

Stadtratsmitglied Steffen Wetterling (UWG) stellte den Antrag, nur den privaten Bereich aus der Satzung zu streichen. "Das macht gar keinen Sinn", widersprach Silke Wolf.

Uwe Dietz, Leiter des städtischen Bauamtes, erklärte: "Die öffentliche Hand muss sowieso nach den naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen handeln. Es geht um die Reglementierung von privaten Anlagen. Wenn die Stadt keine Regelung hat, dann gilt - meines Wissens nach - automatisch die Satzung des Landkreises." Die Bürgermeisterin ergänzte: "Dann wird auch der Landkreis die entsprechenden Gebühren für Baumfällungen verlangen."

Stadträtin Gabriele Dörge-Mechau (Parteilose Wähler) aus Everingen schlussfolgerte: "Dann soll die Satzung her, damit die Stadt für die Fällungen kassieren kann? Das ist doch wieder ein großer Verwaltungsaufwand, wo die Stadt doch schon kein Geld hat."

"Entweder beschließen wir die Satzung wie sie ist oder wir weisen sie ab", zog Stadtrat Bernd Schuster (SPD) Bilanz. Silke Wolf wies ausdrücklich darauf hin, dass alle damaligen Gemeinden den Gebietsänderungsvertrag unterschrieben haben. In diesem Vertrag hätten sich alle verpflichtet, bis spätestens zum 1. Januar 2015 eine Baumschutzsatzung in Kraft zu setzen. "Sollte der Stadtrat die Satzung ablehnen, werde ich dagegen Widerspruch einlegen müssen", sagte Silke Wolf.

Große Ungewissheit herrschte bei den Stadträten, ob die Pflicht für eine Baumschutzsatzung so im Vertrag festgeschrieben ist.

Daraufhin schlug Stadtratsmitglied Peters vor, erst alle Unklarheiten zu beseitigen und die Entscheidung über den Baumschutz zu verschieben. Mehrheitlich stimmte der Rat für die Vertagung.