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Rund 120 ortsbildprägende Exemplare betroffen / Eigentümer können Ausnahmen beantragen Stadt ändert Baumschutzsatzung

Von André Ziegenmeyer 12.09.2014, 03:07

Der Haldensleber Stadtrat hat eine Änderung der Baumschutzsatzung beschlossen. Betroffen sind alle "ortsbildprägenden Bäume" auf privatem Grund. Bei einem Verstoß drohen empfindliche Geldbußen.

Haldensleben l Insgesamt geht es bei der Satzung um rund 120 Bäume in der Kernstadt, Althaldensleben, Hundisburg, Wedringen und Uthmöden. Süplingen und Bodendorf sind nicht betroffen. Sie verfügen über eine eigene Baumschutzsatzung, die laut Gebietsänderungsvertrag noch bis zum 31. Dezember 2018 gilt.

Die geschützten Bäume dürfen nicht entfernt, zerstört, geschädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden. Auch der Wurzelbereich ist geschützt. Dazu zählt die Fläche unter der Baumkrone plus zusätzliche eineinhalb Meter. Bei säulenförmigen Bäumen kommen sogar fünf Meter nach allen Seiten hinzu.

Dieser Bereich darf nicht mit wasserundurchlässigem Material (Asphalt, Beton, Zementformsteine) befestigt oder stark verdichtet werden. Ausgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen sind ebenfalls nicht zulässig - ebenso wie das Lagern, Anschütten oder Ausgießen von Salzen, Ölen oder Laugen, Farben, Abwässern oder mineralischen und organischen Düngemitteln. Ebenfalls verboten ist der Gebrauch von Unkrautvernichtungsmitteln, soweit diese nicht extra für den Gebrauch unter Gehölzen zugelassen sind. Auch das Freisetzen von Gasen und anderen schädlichen Stoffen aus Leitungen ist nicht zulässig. Streusalz ist nicht erlaubt, wenn die Krone des Baumes nicht über eine befestigte Straße ragt. Auch der Grundwasserspiegel darf nicht abgesenkt werden.

Stattdessen kann die Stadt anordnen, dass die Eigentümer bestimmte Arbeiten zur Pflege, zum Erhalt und Schutz der Bäume vornehmen. Zur Begründung heißt es in der Stadtratsvorlage: "Bäume besitzen neben ihrer ökologischen Funktion die Eigenschaft, das Bild einer Stadt maßgeblich zu prägen." Damit ein Baum als ortsbildprägend gilt, muss er in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern haben. Weiterhin entscheidend sind sein Gesundheitszustand sowie die arttypische und charakteristische Form der Krone.

Satzung gilt nicht für die städtischen Bäume

Eine Veränderung der Satzung sei deswegen nötig gewesen, weil einige der zuvor aufgelisteten Bäume ihren ortsbildprägenden Charakter verloren hätten oder aufgrund erteilter Befreiungen schlicht gefällt wurden. "Bei der Überprüfung der Liste wurde weiterhin festgestellt, dass sich einige Bäume im Außenbereich befinden. Da in diesen Fällen die Gehölzschutzverordnung des Landkreises Börde greift, werden sie aus der Liste gestrichen", heißt es in der Vorlage weiter.

Bisher war es für betroffene Eigentümer nur in wenigen Fällen möglich, eine Befreiung von den Verboten zu erhalten - zum Beispiel wenn der Baum "zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde". Nach der Änderung gibt es jetzt auch die Möglichkeit, zu Ausnahmen. Etwa wenn sich der Gesundheitszustand des Baumes verschlechtert, und "eine Erhaltung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist". Auch wenn "ein Baum Schäden an Sachen verursacht, die mit zumutbarem Aufwand nicht zu beheben sind", kann der Eigentümer eine Ausnahmegenehmigung bekommen.

Wer allerdings keine Ausnahmgenehmigung oder Befreiung hat und gegen die Satzung verstößt, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. In der neuen Satzung ist von einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro die Rede.

Ortsbildprägende Bäume, die sich auf städtischem Grund befinden, sind übrigens kein Bestandteil der Regelungen. Zu diesem Punkt hatte es im Stadtrat und zuvor in den städtischen Ausschüssen einige Diskussionen gegeben. So forderte zum Beispiel Boris Kondratjuk (Bürger für Bürger) auf der jüngsten Stadtrats- sitzung eine Gleichbehandlung: "Alle Bäume haben das gleiche Recht." Dem stellte sich Eberhard Resch (CDU) entgegen: "Jeder städtische Baum steht unter dem besonderen Schutz des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Forsten und Abwasserangelegenheiten." Denn dort werde jeder städtische Baum, der gefällt werden solle, eigens vorgestellt und diskutiert. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sich auch die Stadt an die aufgestellten Regeln hält.

Am Ende wurde der Antrag von Boris Kondratjuk von der Mehrheit der Ratsmitglieder abgelehnt. Diese Änderung der Baumschutzsatzung wurde dagegen beschlossen. Sie gilt ab morgen. Eine vollständige Liste der geschützten Bäume findet sich im heute erschienenen Stadtanzeiger sowie demnächst auch auf der Internetseite der Stadt.